Heute im Bundesrat: Asyl­recht, Impf­schutz, IT-­Sicher­heit, Karenzzeiten und Paternoster

10.07.2015

2/2: Karenzzeit bei Wechsel von Regierungsmitgliedern in die Privatwirtschaft

Das neue Gesetz legt eine Karenzzeit für Mitglieder der Bundesregierung fest, die innerhalb von 18 Monaten nach dem Ausscheiden aus dem Amt einen Posten außerhalb des öffentlichen Dienstes annehmen wollen. Wer dies beabsichtigt, ist zu einer schriftlichen Mitteilung gegenüber der Bundesregierung verpflichtet. Die Anzeige soll mindestens einen Monat vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Sieht die Regierung problematische Überschneidungen mit den bisherigen Aufgaben, kann sie den Jobwechsel untersagen – in der Regel für die Dauer von bis zu einem Jahr. In Ausnahmefällen ist eine Frist von bis zu 18 Monaten vorgesehen. Die Vorgaben gelten für amtierende und ehemalige Regierungsmitglieder sowie für Parlamentarische Staatssekretäre. Die Bundesregierung entscheidet auf Empfehlung eines beratenden Gremiums, dessen Mitglieder Funktionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt verfügen.

Diese seit längerer Zeit diskutierte Reform dient dazu, Interessenkonflikte zu verhindern oder zumindest abzumildern, die dadurch entstehen, dass die wirtschaftliche Tätigkeit im Zusammenhang mit früheren politischen Kontakten oder ihrem Wirken aus der Regierungszeit steht. 

Paternosterverbot entschärft

Außerdem hat der Bundesrat einer Änderung der der am 1. Juni 2015 in Kraft getretenen Betriebssicherheitsverordnung zugestimmt, die das "Paternoster-Verbot" entschärft.

Nach  der Verordnung durften Paternoster nur noch von Beschäftigten benutzt werden, die vom Arbeitgeber eine Einweisung erhalten haben. Damit war die Benutzung der Aufzüge in öffentlichen Gebäuden für viele Bürgerinnen und Bürger verboten. Diese Nutzungseinschränkung ist in der Öffentlichkeit auf erhebliche Kritik gestoßen.

Um die Nutzung der Fahrstühle künftig auch anderen Personen wieder zu ermöglichen, sind die Betreiber nunmehr verpflichtet, durch zusätzliche Maßnahmen Gefährdungen bei der Benutzung zu vermeiden. Hierzu gehört zum Beispiel die Aufklärung der Nutzer über mögliche Gefahren und sicherheitsgerechtes Verhalten.

Kindergeld wird erhöht

Das Kindergeld soll außerdem erhöht und die sogenannte kalte Progression abgebaut werden. Das Gesetz entlastet Steuerzahler und Familien, die mit mehr Geld in diesem und im nächsten Jahr rechnen können. Es erhöht den Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag, das Kindergeld, den Kinderzuschlag und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Zudem kommt es zu einer leichten Verschiebung des gesamten Einkommensteuertarifs, um die kalte Progression einzudämmen. Die Maßnahme vermeidet heimliche Steuererhöhungen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro jährlich. Den Abbau der kalten Progression begrüßte der Bundesrat in einer begleitenden Entschließung.

Die Kosten des Gesamtpakets – in dem auch die Erhöhung des Kindergeldes um vier Euro in 2015 und nochmals zwei Euro im Jahr 2016 enthalten ist – belaufen sich auf rund 5 Milliarden Euro. Die zusätzliche Belastung für die Haushalte von Ländern und Kommunen sei in der derzeitigen Situation nur mit Mühe tragbar, so der Bundesrat weiter in der Entschließung.

Gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte 

Der Bundesrat beschloss heute schließlich das "Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)".  Der Deutsche Bundestag hatte bereits am 18. Juni mit den Stimmen aller Fraktionen die gesetzliche Grundlage für das DIMR verabschiedet.
 
Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde im Jahr 2001 in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins. Es basiert auf den "Pariser Prinzipien" der Vereinten Nationen (UN). Als Nationale Menschenrechtsinstitution unterliegt es einem internationalen Akkreditierungsverfahren, mittels dessen das International Coordinating Committee (ICC) die Einhaltung der "Pariser Prinzipien" überwacht.
 
Dem Deutschen Institut für Menschenrechte ist im Rahmen dieser Akkreditierung bislang der höchste Status zuerkannt, der eine Mitwirkung bei den Vereinten Nationen ermöglicht. Um diesen A-Status weiterhin zu erhalten, musste Deutschland das Institut jedoch innerhalb einer bestimmten Frist auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Nach einem länger andauernden Zwist innerhalb der Koalition hatte sich das Kabinett schließlich am Tag der Entscheidung des ICC auf das Gesetz geeinigt. Im Herbst 2015 steht eine Überprüfung der Akkreditierung an.

dpa/ahe/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Heute im Bundesrat: Asylrecht, Impfschutz, IT-Sicherheit, Karenzzeiten und Paternoster . In: Legal Tribune Online, 10.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16183/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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