Bundesländer wollen Steuerrecht vereinfachen: Höhere Pauschbeträge, weniger Schlupflöcher

26.10.2012

Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen und Bremen werden dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Steuerrechts 2013 zuleiten. Die Länder hatten sich bereits in der Jahreskonferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister im Juni für "Elf Vorschläge für gesetzliche Änderungen zur Steuervereinfachung und zur Entlastung der Steuerverwaltung" eingesetzt. Die Finanzministerkonferenz hatte daraufhin um Vorbereitung einer entsprechenden Gesetzesinitiative des Bundesrats gebeten.

Die elf Vorschläge sehen sowohl Mehreinnahmen als auch Mindereinnahmen vor und sind insgesamt nach Ansicht der vorschlagenden Länder aufkommensneutral. Die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags um 130 Euro auf 1.130 Euro, die Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen und die Einführung einer Pauschale von 100 Euro monatlich für das häusliche Arbeitszimmer würden für sich genommen die öffentlichen Haushalte belasten.

Mehreinnahmen sollen unter anderem zustandekommen, indem Aufwendungen für Handwerkerleistungen steuerlich nur noch berücksichtigt werden, soweit sie einen Sockelbetrag von 300 Euro jährlich übersteigen. Auch sollen Unterhaltsleistungen in das Ausland an höhere Auflagen geknüpft werden. Neben der Vereinfachung gehe es auch um Steuergerechtigkeit und Steuersystematik, weil Mitnahmeeffekte, Steuergestaltungsmöglichkeiten und unsystematische Ausnahmetatbestände reduziert würden.

"Das Steuerrecht muss einfacher werden, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und den steuerbürokratischen Aufwand und damit verbundene Kosten in der Finanzverwaltung zu reduzieren. Der nun vorliegende Gesetzentwurf wird diesem Ziel gerecht", erklärte Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold.

Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer erläuterte: "Insbesondere für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sinkt der steuerbürokratische Aufwand durch die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, die Einführung einer Arbeitszimmerpauschale und die auf zwei Jahre verlängerte Gültigkeit von Lohnsteuer-Freibeträgen. Damit geht unser Gesetzesantrag den eingeschlagenen Weg der Steuervereinfachung konsequent weiter."

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundesländer wollen Steuerrecht vereinfachen: Höhere Pauschbeträge, weniger Schlupflöcher . In: Legal Tribune Online, 26.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7402/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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