Im Schwarzwald geräuchert, in Niedersachsen geschnitten: BGH ent­scheidet den Schinken-Streit

16.02.2021

"Schwarzwälder Schinken" ist sei 1997 ein geschützter Begriff. Ob sich auch Schinken so nennen darf, der zwar im Schwarzwald produziert, aber in Niedersachsen geschnitten und verpackt wird, hatte nun der BGH zu entscheiden.

Schwarzwälder Schinken darf auch dann Schwarzwälder Schinken heißen, wenn er nicht im Schwarzwald geschnitten und verpackt wurde. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor, der am Dienstag veröffentlicht wurde (Beschl. v. 3.9.2020, Az. I ZB 72/19).

Mit der Karlsruher Entscheidung dürfte ein Streit beendet sein, der die Gerichte über Jahre beschäftigt hatte. Die Bezeichnung "Schwarzwälder Schinken" ist seit 1997 geschützt. 2005 hatte der Schutzverband der Schwarzwälder Schinkenhersteller beantragt, die Regelungen zu verschärfen. Denn der Schinken wird immer seltener im Stück vertrieben, viele Kunden kaufen ihn inzwischen in Scheiben. Der Verband wollte daher, dass festgeschrieben wird, dass das gewerbliche Aufschneiden und Verpacken nur im Schwarzwald erfolgen darf. Ausnahmen sollte es für Geschäfte, Gaststätten und Caterer geben.

Geschnitten wird in Niedersachsen

Dagegen wurden mehrere Einsprüche eingelegt, unter anderem von einem Hersteller, der seinen Schinken im Schwarzwald produziert, aber in Niedersachsen aufschneidet und verpackt. Der Streit beschäftigte mehrfach das Bundespatentgericht und 2018 sogar den Europäischen Gerichtshof (EuGH, Urt. v. 19.12.2018, Az. C-367/17). Die Luxemburger Richter gaben vor, dass die Beschränkung nur gerechtfertigt sei, wenn sie "ein erforderliches und verhältnismäßiges Mittel darstellt, um die Qualität des Erzeugnisses zu wahren oder dessen Ursprung oder die Kontrolle der Spezifikation für die geschützte geografische Angabe zu gewährleisten". Ob das auf den Schwarzwälder Schinken zutrifft, sollten deutsche Gerichte klären.

Der BGH bestätigte nun einen Beschluss des Bundespatentgerichts, das 2019 entschieden hatte, dass der Schwarzwälder Schinken nicht im Schwarzwald geschnitten werden muss. Es sei nicht einzusehen, warum anderswo nicht genauso kontrolliert werden könne, dass die Scheiben maximal 1,3 Millimeter dick sind und die Schneideanlage korrekt gereinigt wird. Das setze kein produktspezifisches Fachwissen voraus.

ast/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Im Schwarzwald geräuchert, in Niedersachsen geschnitten: BGH entscheidet den Schinken-Streit . In: Legal Tribune Online, 16.02.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44283/ (abgerufen am: 16.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen