BayVGH: Bayerische Staatsregierung hat Informationspflicht

06.06.2011

Im Streit um den Umgang mit von der Bayerischen Staatsregierung in Auftrag gegebenen Meinungsumfragen hat der BayVGH am Montag ein Urteil gesprochen: Die Staatsregierung hätte über den Inhalt der Umfragen informieren müssen.

Durch die Ablehnung verschiedener Auskünfte seien die Rechte der Opposition verletzt worden, so die Münchener Richter (Urt. v. 06. Juni 2011, Az. Vf. 49-IVa-10).

Hintergrund des Streits sind von der Staatsregierung in Auftrag gegebene Resonanzstudien, in der Meinungsforscher auf Kosten des Steuerzahlers auch nach für die CSU relevanten, parteipolitischen Themen und Wahlabsichten der Bürger fragten. Die Demoskopen gaben der CSU darin die Empfehlung für Auseinandersetzungen mit dem Koalitionspartner FDP.

In dem Verfahren in München ging es nicht um die Zulässigkeit der Studien, sondern darum, ob die Staatskanzlei derartige Umfragen auf Anfrage eines Landtagsabgeordneten offenlegen muss. Dem Verfahren war ein langer Streit im Landtag vorausgegangen. Die SPD-Fraktion hatte schließlich Klage eingereicht, weil sie in den so genannten Resonanzstudien einen Verstoß gegen die Vorschriften der Parteienfinanzierung sieht.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof hatte die Studien bereits
scharf gerügt. Auch die Bundestagsverwaltung prüft die Umfragen - auf
die CSU könnten deshalb Strafzahlungen zukommen.

dpa/age/LTO-Redaktion

 

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Zitiervorschlag

BayVGH: Bayerische Staatsregierung hat Informationspflicht . In: Legal Tribune Online, 06.06.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3447/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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