NS-Tagung "Das Judentum in der Rechtswissenschaft": Das Gelöbnis

Gastbeitrag von Dr. Sebastian Felz

12.10.2021

Vor 85 Jahren kamen über 100 nationalsozialistische Rechtswissenschaftler zu einer antisemitischen Tagung in Berlin zusammen. Von ihrem pseudowissenschaftlichen "Kampf gegen das Judentum im Recht", berichtet Sebastian Felz.

Seit dem Machtantritt der Nationalsozialisten im Januar 1933 waren "jüdische Juristinnen und Juristen diskriminiert, verfolgt, verjagt und zensiert worden. Am 3. und 4. Oktober 1936 sollte eine neue Stufe des Antisemitismus erreicht werden. Auf Einladung des "NS-Kronjuristen" Carl Schmitt, seinerzeit sogenannter Reichsgruppenwalter der "Reichsgruppe Hochschullehrer des nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes", kamen über 100 Hochschullehrer sowie Gäste aus Partei, Ministerien, NS-Forschungsinstituten und "Deutschen Christen" im Haus der "Deutschen Rechtsfront" in Berlin zusammen.

Anberaumt war die Tagung "Das Judentum in der Rechtswissenschaft. Die deutsche Rechtswissenschaft im Kampf gegen den jüdischen Geist". Ihr Ziel machte Carl Schmitt in seiner Eröffnungsansprache klar: "Mit einem nur gefühlsmäßigen Antisemitismus und der allgemeinen Ablehnung einiger besonders aufdringlicher und unangenehmer jüdischer Erscheinungen ist es nicht getan; es bedarf einer erkenntnismäßigen Sicherheit." 13 Referate wurden dann mit dem Ziel gehalten, den "jüdischen Geist" in der deutschen Rechtswissenschaft zu definieren, zu identifizieren und zu eliminieren. Auch der spätere Grundgesetz­-Großkommentator Theodor Maunz war unter den Referenten.

Lob für Theodor Maunz: "Kampf gegen das Judentum hervorragend unterstützt"

Neben Carl Schmitt sprachen als ältere und arrivierte Juristen der emeritierte Rechtsphilosoph Erich Jung (Marburg) über "Judentum und Rechtsquellenlehre", der Senatspräsident am Berliner Kammergericht Karl Klee über das Strafrecht oder der Rostocker Staatsrechtler Edgar Tatarin-Tarnheyden über Staatsrecht. Die meisten Referenten waren Vertreter der Generation der um 1900 geborenen.

Neun der 13 Referenten waren junge Universitätsdozenten oder gerade berufene Universitätsprofessoren zwischen 32 und 40 Jahren. Der heute noch bekannteste dürfte der damals 35 Jahre alte Theodor Maunz sein, der zu diesem Zeitpunkt kurz vor seiner Ernennung zum Ordinarius in Freiburg stand und sich später in der Bundesrepublik als Grundgesetzkommentator einen Namen machte. Maunz sprach über "Das Judentum im Verwaltungsrecht". Am Bespiel Maunz lässt sich auch aufzeigen, dass die Tagungsteilnahme als Karrieresprungbrett diente. Stolz schrieb Maunz später an den Rektor der Universität Freiburg im Rahmen seiner Berufung, dass er "in Berlin ein großes Referat über und gegen den Einfluss des Judentums auf die deutsche Rechtswissenschaft in den letzten 150 Jahren gehalten, wofür […] schriftlich die 'allergrößte Freude' des Herrn Reichsministers Dr. Frank und seinen 'tiefempfundenen Dank dafür' aussprach, dass ich durch meinen Vortrag in so hervorragender Weise den 'Kampf gegen das Judentum' unterstützt habe“.

Zu den weiteren nach 1933 berufenen Hochschullehrern gehörten Karl Siegert (Strafverfahren), der 1933 nach Göttingen berufen wurde, Hans Würdiger (Handelsrecht), der 1935 in Breslau, einer sog. Stoßtruppfakultät (neben Königsberg und Kiel), einen Lehrstuhl bekam, sowie Horst Müller, der über "Judentum und Internationales Privatrecht" sprach, und 1936 in Freiburg berufen worden war.

Anwesend waren auch der SS-Mann Norbert Gürke aus Wien (Judentum und Völkerrecht), der 1938 einen Lehrstuhl in München erhielt. Weiter auch Horst Bartholomeyczik (Judentum und Zivilprozessrecht), ebenfalls SS-Mann. Er arbeitete ab 1939 im Rasse- und Siedlungshauptamt am "Generalplan Ost" mit und habilitierte sich im gleichen Jahr an der "Stoßtruppfakultät Breslau". Der Wirtschaftswissenschaftler Wilhelm Rath (Göttingen) sprach über "Judentum und Wirtschaftswissenschaften", Max Mikorey, Oberarzt an der Psychiatrischen und Nervenklinik München, referierte über "Judentum und Kriminalpsychologie". Der SS-Angehörige Johann von Leers ab 1940 ordentlicher Professor der Universität Jena, behandelte das Thema "Die Kriminalität des Judentums". Schließlich sprach der Berliner Anwalt und Notar Otto Rilk über "Judentum und Wettbewerb".

Pseudowissenschaftlicher Antisemitismus

Was in den Referaten als vermeintlich "jüdischer Geist" zusammengetragen wurde, ist kaum auf einen Nenner zu bringen. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit seien als Schlagworte genannt: Positivismus, Kopfzahl­ oder Formaldemokratie, Pazifismus, zivilistische Betrachtungsweisen im Strafprozess oder die vermeintliche Zersetzung der Schuldlehre. Selbst das Phänomen der Zigarettenwerbung wurde dem "jüdischen Geist" zugerechnet, eine laut Rilk "erst vom emanzipierten Ghetto­Juden in die deutsche Volkswirtschaft getragene Werbemethode".

Nach Theodor Maunz hätten in vormodernen Zeiten die Juden versucht, durch Privilegien der Landesherren ihre wirtschaftliche Macht zu festigen. Als sie erkannten, dass das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz in der bürgerlichen Gesellschaft mehr wirtschaftliche Spielräume eröffnete, seien sie darangegangen, die ständische Gesellschaft zu "zersetzen". Maunz sah darin ein "Programm der Entleerung der Rechtswissenschaften, die Zerstörung inhaltserfüllter Ordnung und die Verschiebung der Wissenschaft auf das Formelle, auf das bloße Zwangsgeflecht von Normen".

Und weiter: "Ist das Recht Zwangsnormengeflecht, so liegt es nahe, Mühe darauf zu verwenden, wie man sich ihm entziehen kann. Daher rührt die besonders sorgfältige Behandlung des Rechtsschutzes, der Rechtsmittel und der Rechtssicherung." Schließlich urteilte Maunz, dass das „verwaltungsrechtliche Denken jüdischer Schriftsteller sich nicht im Staat, sondern in der Gesellschaft bewegt, nicht im Volk, sondern bei den Menschen, nicht unter Volksgenossen, sondern nur unter Staatsbürgern, nicht in der Volksgemeinschaft, sondern in der Ausschließlichkeit der bloßen Rechtsgemeinschaft".

"Literarischer Judenstern"

Am Ende der Tagung leisteten die Teilnehmer nach Vorschlag eines Professors aus Münster ein Gelöbnis, in dem sie gegenüber dem "Reichsrechtsführer" Hans Frank und untereinander sich versprachen, bei wissenschaftlichen Arbeiten jüdische Autoren nur soweit dies zur Vermeidung eines Plagiats notwendig ist und nur mit der ausdrücklichen Erwähnung, dass es sich um Juden handelt, zu zitieren und dasselbe auch von den Studenten zu verlangen. Des Weiteren sollte eine "lückenlose und verlässliche Bibliographie“ sämtlicher jüdischer Autoren auf dem Gebiet der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften erstellt werden. In den Büchereien und Seminaren der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultäten sollte die Schriften deutscher und jüdischer Autoren getrennt werden. Die auf der Tagung begonnene Zusammenarbeit der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler zur "Erforschung der Geschichte des Judentums und seiner Kriminalität sowie des Eindringens des Judentums in das deutsche Volksleben" sollte fortgesetzt werden. Der Konstanzer Rechtswissenschaftler Bernd Rüthers hat dieses Gelöbnis sehr treffend als "literarischen Judenstern" bezeichnet, der fünf Jahre vor dem textilen Judenstern durch einen Teil der damaligen Rechtswissenschaftler eingeführt worden sei. Die Tagung sei, so Rüthers, als "Austritt der deutschen Rechtswissenschaft aus der europäischen Rechtskultur" zu sehen.

Zwar kam es in der Folgezeit nicht zu er projektierten Bibliographie, dennoch finden sich beispielsweise in den Akten des Universitätsarchivs der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Dissertationsverfahren, in denen Passagen über jüdische Autoren auf Druck der Gutachter herausgestrichen worden sind oder Doktoranden, die ein hochgestelltes "O" verwandten, um zu kennzeichnen, dass "der Autor […] nachweislich Jude bzw. jüdisch versippt" sei und ein hochgestelltes "X" im Literaturverzeichnis setzten, wenn der Autor "vermutlich Jude" sei.

StPO-Kommentar-Herausgeber fälschlich als Juden bezeichnet

Das Ausmaß der pseudowissenschaftlichen Perversion zeigte sich auch in der schriftlichen Ausarbeitung des Vortrages von Karl Siegert. Er musste einräumen, dass er Ewald Löwe und Werner Rosenberg, die Herausgeber des bis heute gebräuchlichen Standardkommentars zur Strafprozessordnung, in seinem Referat fälschlich als Juden bezeichnet hatte.

Erst nach seinem Referat habe er erfahren, dass Rosenberg "rein arisch" sei. Auch über die angebliche jüdische Herkunft von Ewald Löwe seien Zweifel entstanden, da die Akten des Reichsgerichts nichts enthalten, das auf eine jüdische Herkunft hinweise. Siegert musste klein beigeben: "Damit entfällt auch die von mir seinerzeit an den gegenteiligen Tatbestand geknüpfte Schlussfolgerung, dass der Kommentar weitgehend jüdisches Erzeugnis ist."

Siegert blieb nur der verzweifelte Versuch, die intellektuelle Armut der ganzen Veranstaltung irgendwie ins Produktive zu wenden. Sein Missgriff, so informierte er den Leser, zeige "deutlich, wie notwendig eine von zentraler Stelle zu betreibende Nachprüfung der rassischen Abstammung der bedeutenden Juristen in Deutschland ist. Bei dem heutigen Stand unserer Kenntnisse auf diesem Gebiet sind solche bedauerlichen Irrtümer leider nicht zu vermeiden".

Der Autor Dr. Sebastian Felz ist Referent in einem Bundesministerium (Bonn) und Vorstandsmitglied des Vereins Forum Justizgeschichte.

Literatur:

Sebastian Felz, "Das Judentum in der Rechtswissenschaft. Die deutsche Rechtswissenschaft im Kampf gegen den jüdischen Geist" Eine "wissenschaftliche" Tagung im Oktober 1936 in Berlin, in: ZNR 2017, S. 87 – 99.

Zitiervorschlag

NS-Tagung "Das Judentum in der Rechtswissenschaft": Das Gelöbnis . In: Legal Tribune Online, 12.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46300/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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