Ein Student sitzt im Hörsaal und hat den Kopf auf seine verschränkten Arme gelegt.
Baden-Württemberg

Unis for­dern den inte­grierten Bachelor kraft Gesetzes

von Xenia Piperidou2025 M08 14, Lesedauer: 3 Minuten

Die Jurafakultäten und Unis in Tübingen, Heidelberg und Freiburg fordern: Baden-Württemberg soll endlich einen integrierten LL.B. einführen – gesetzlich verankert, wie an vielen anderen deutschen Unis üblich.

Wer in Baden-Württemberg Jura studiert, lebt in einem der Bundesländer ohne integrierten Bachelor nach dem sogenannten NRW-Modell. Während er in fast allen anderen Ländern an mindestens einer Uni eingeführt ist oder zumindest in Planung steht – einzig Bayern leistet ebenfalls noch Widerstand –, hält das Land an seiner Sonderrolle fest. Drei juristische Fakultäten wollen das nun ändern – und zwar mit Nachdruck.

Die juristischem Fakultäten der Universitäten Tübingen, Heidelberg und Freiburg haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie die Landesregierung auffordern in Anlehnung an die Regelungen in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen auch in Baden-Württemberg einen integrierten Bachelor (LL.B.) kraft Gesetzes einzuführen. Weil Nordrhein-Westfalen hier Vorreiter war, wird diese Form des vollständig integrierten Bachelors "NRW-Modell" genannt.

Mit diesem integrierten LL.B. könnten Studierende schon vor der staatlichen Pflichtprüfung einen universitären Abschluss erlangen, wenn sie scheinfrei sind – also alle Leistungsnachweise erbracht – und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung erfolgreich absolviert haben. Das würde nicht nur den Weg auf den Arbeitsmarkt erleichtern, sondern auch denjenigen zugutekommen, die den staatlichen Teil der Prüfung nicht bestehen. Derzeit stehen diese trotz erbrachter Studienleistungen ohne Abschluss da. Die Universität Leuphana in Lüneburg macht derweil sogar vor, wie man Staatsexamen, Bachelor und Master clever kombiniert und damit Studierende noch umfangreicher absichert.

Was alle drei Fakultäten dabei deutlich machen: der neue Abschluss soll dabei nicht das klassische Staatsexamen verdrängen. Alle Unis betonen ausdrücklich ihr Bekenntnis zur staatlichen Ersten juristischen Prüfung als Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt und den Zugang zu den klassischen juristischen Berufen. Gremien an den drei Universitäten haben gleichlautende Forderung an die Landesregierung verabschiedet.

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Rückwirkend und mit Signalwirkung

Besonders attraktiv aus Sicht der Fakultäten an einem integrierten Bachelor kraft Gesetzes: Er könnte in relativ kurzer Zeit umgesetzt und sogar rückwirkend angewendet werden. Davon könnten auch Studierende profitieren, die die Voraussetzungen bereits in der Vergangenheit erfüllt haben. Der LL.B. würde so zu einem echten Sicherheitsnetz – und gleichzeitig bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen Universitäten in Deutschland beseitigen.

Erst Ende 2024 hatte das Land eine Regelung beschlossen, die den Fakultäten die Einführung eines integrierten Bachelors im Rahmen eines Modellversuchs nach dem sogenannten "Konstanzer Modell" ermöglicht. Nach diesem Modell werden Studierende künftig automatisch zusätzlich in einen weiteren LL.B.-Studiengang "Deutsches Recht" eingeschrieben. Dieser Bachelor greift auf denselben Stoff zurück, der ohnehin im Staatsexamensstudiengang gelehrt wird, und ist damit akkreditiert und Bologna-konform – also ein international anerkannter, berufsqualifizierender Abschluss. Wer alle erforderlichen Leistungen erbringt, kann beruhigt in die Vorbereitung auf das Staatsexamen gehen, denn der Bachelorabschluss steht bereits fest, unabhängig davon, ob das Staatsexamen später bestanden wird oder nicht.

Tübingen, Heidelberg und Freiburg wollen diesen Weg jedoch nicht gehen: Zusätzliche Prüfungen, Eingriffe in ein aus ihrer Sicht bewährtes Studiensystem und ein erheblicher Einsatz personeller sowie sachlicher Ressourcen würden die Vorbereitung auf die Erste juristische Prüfung beeinträchtigen. Außerdem könnten die jetzigen Studierenden von dieser Variante gar nicht profitieren.

Ein geschlossenes Auftreten

"Die Studierenden und die Professorenschaft sprechen sich deutlich für den integrierten Bachelor kraft Gesetzes aus. Die einstimmigen Fakultätsratsbeschlüsse zeigen, dass sich diejenigen, die sich mit den Gegebenheiten des Fachs am besten auskennen, einig sind. Das ist ein starkes Signal an die Politik", sagt Professorin Dr. Christine Osterloh-Konrad, Dekanin der Juristischen Fakultät in Tübingen, im Namen ihrer Kollegen Professor Dr. Andreas Piekenbrock (Heidelberg) und Professor Dr. Jan Lieder (Freiburg).

Auch die Universitätsleitungen der drei Standorte stellen sich hinter die Forderungen ihrer juristischen Fakultäten. Für sie ist klar: Der integrierte Bachelor wäre nicht nur ein Fortschritt für die Studierenden, sondern auch ein Schritt hin zu fairem Wettbewerb mit Universitäten in anderen Bundesländern.

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