BVerwG zu muslimischer Rechtsreferendarin
Kein Kopftuchverbot ohne gesetzliche Grundlage
Einer muslimischen Rechtsreferendarin wurde das Tragen des Kopftuchs während des Referendariats verboten, kurz darauf wurde die Auflage aufgehoben. Gerichtlich zur Wehr setzen darf sie sich trotzdem, entschied das BVerwG.