BGH zu Rechtsanwaltskosten nach Schuldnerverzug
Gebühren nicht nur für einfaches Schreiben erstattungsfähig
Gerät der Schuldner in Zahlungsverzug, darf der Gläubiger auch in rechtlich einfach gelagerten Fällen einen Anwalt beauftragen; dabei ist regelmäßig eine 1,3-Geschäftsgebühr erstattungsfähig, stellte der BGH klar.
von Ulf Nadarzinski