Equal Pay Day in der Anwaltschaft 2016

Ab heute werden auch Frauen bezahlt

von Pia LorenzLesedauer: 4 Minuten

Bis zum Ostermontag haben deutsche Rechtsanwältinnen umsonst gearbeitet, während ihre männlichen Kollegen seit dem 1. Januar bezahlt werden. Geschlechtsbedingte Unterschiede gibt es in der Anwaltschaft nicht nur beim Gehalt. 

Nach einer anlässlich des Equal Pay Days veröffentlichten Untersuchung des Soldan Instituts verdienen angestellte Rechtsanwältinnen durchschnittlich 54.597 Euro im Jahr, ihre männlichen Kollegen 67.526 Euro. Das geschlechtsspezifische Lohngefälle beträgt damit fast 24 Prozent. Bis zum 28. März hätten Anwältinnen damit umsonst gearbeitet, wenn sie den gleichen Lohn wie Männer bekämen. Der berufsübergreifende Equal Pay Day in Deutschland fand dagegen schon am 19. März statt.

Dabei sind die geschlechtsspezifischen Gehaltsunterschiede in Deutschland ohnehin in Unternehmen am größten, die freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen erbringen. In der Anwaltschaft aber ist das geschlechtsspezifische Lohngefälle laut der Studie noch größer als in anderen Wirtschaftsbereichen.

Und über die Jahre hinweg nimmt es noch zu, denn zum Einstieg in den Anwaltsberuf ist das Gehalt der Rechtsanwälte mit 13,4 Prozent mehr weniger weit von dem der Kolleginnen entfernt, in Sozietäten sind die Unterschiede mit 12,8 Prozent zudem weniger stark ausgeprägt als mit 15,7 Prozent in Einzelkanzleien.

Anzeige

Weniger Wochenstunden, kleine Kanzleien, andere Rechtsgebiete

Eine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts? "Lohnunterschiede können auch aus unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern oder Leistungsgruppen resultieren", erklärt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. Die Anwältinnen und Anwälte arbeiten nicht in einem segmentierten Markt, wo sie sich gleichmäßig auf verschiedene Kanzleitypen und Tätigkeitsgebiete verteilen würden.

"Nach den Erkenntnissen unserer Untersuchung beeinflussen neben dem Geschlecht auch Prüfungsleistungen, Kanzleigröße und die wöchentliche Arbeitszeit die Höhe der von anwaltlichen Arbeitgebern gezahlten Gehälter", so Kilian. Direkte Gehaltsvergleiche hält der Inhaber der Hans-Soldan-Stiftungsjuniorprofessur für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Verfahrensrecht, Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung der Universität zu Köln daher nur für "eingeschänkt nützlich".

Erkenntnisse zu den Examensnoten der Frauen liefert die Studie aus dem Jahr 2014, welche die Antworten von 3.500 zwischen 2004 bis 2010 neu zugelassenen Anwältinnen und Anwälte auswertet, nicht. Allerdings arbeiten nach der Analyse Rechtsanwältinnen im Durchschnitt drei Stunden pro Woche weniger als die Anwälte, was die Studie wiederum darauf zurückführt, dass Frauen häufiger in kleinen Kanzleien tätig sind, wo die Wochenarbeitszeit geringer ist als in den größeren. 

Zudem seien Frauen häufiger als Männer in einkommensschwächeren Rechtsgebieten wie dem Sozial-, Familien- oder Medizinrecht tätig, während ihre männlichen Kollegen besonders oft in etragsstärkeren Teilrechtsgebieten v.a. des Wirtschaftsrechts arbeiteten. Allerdings bezieht sich diese Statistik der bevorzugten Rechtsgebiete von Männern und Frauen auf "ältere Studien", speziell eine solche aus dem Jahr 2011. 

Anzeige

2/2: Auch bereinigt: Gender Pay Gap bleibt

Mit Hilfe des sogenannten bereinigten Gender Pay Gap werden solche strukturellen Unterschiede berücksichtigt. Erhebliche Gehaltsunterschiede bleiben dennoch: So erzielen in Kanzleien von zehn und mehr Berufsträgern die Rechtsanwältinnen nur 82 Prozent des Gehalts ihrer männlichen Kollegen, in kleineren Kanzleien sind es 91 Prozent.

Die Kölner Berufsforscher sehen deshalb für die Zukunft besondere Probleme für größere Kanzleien, gut qualifizierte Berufseinsteiger in hinreichender Zahl zu gewinnen. Da der Frauenanteil unter den Absolventen stetig zunimmt, sind besonders ausgeprägte Einkommensnachteile von Frauen in größeren Kanzleien problematisch, wenn sie auch vom Arbeitgeber mitverantwortet sind.

Kilian betont aber, dass dies nicht zwangsläufig der Fall sein muss: "Denkbar ist, dass junge Rechtsanwältinnen jenseits des Einkommens auf andere Aspekte der Berufstätigkeit größeren Wert legen und dafür bereit sind, Abstriche beim Gehalt zu akzeptieren." Für diese Annahme spreche insbesondere, dass nach der Untersuchung des Soldan Instituts die Gehaltsunterschiede bei der Einstellung 13,4 Prozent betragen, also die Lücke zwischen den Gehältern von Frau und Mann nach einigen Jahren Berufstätigkeit größer wird.

Warum Frauen nicht Partner werden - und was das bedeutet

Das entspricht einem anderen Ergebnis der Studie: In den ersten Jahren nach dem Einstieg in den Anwaltsberuf üben Frauen und Männer ihren Job auf die gleiche Art aus. Ab dem siebten Jahr nach der Zulassung aber würden Männer häufiger (Mit-)Inhaber einer Kanzlei, während Frauen häufiger Angestellte blieben. Für die Anwaltschaft bedeute das mittelfristig eine Zunahme der längerfristig angestellt tätig bleibenden Rechtsanwälte. 

Das könnte viele Ursachen haben, wie beispielsweise eine geringere Risikobereitschaft von Frauen, glauben die Verfasser der Studie. Für die wahrscheinlichste halten sie die Hypothese,  dass Rechtsanwältinnen eine angestellte Tätigkeit für besser geeignet halten, um Beruf und Privatleben zu vereinbaren, weil sie zum Beispiel leichter in Teilzeit arbeiten könnten.

Dem entsprechen die Zahlen zur Arbeitszeit: Zwar arbeiten bei den Anwälten, die in Vollzeit tätig sind, Rechtsanwältinnen, die Mutter sind, nicht deutlich weniger als Rechtsanwälte, die Vater sind. Das erklärt Kilian aber mit einer Kinderbetreuung, die ihnen eine umfängliche berufliche Tätigkeit ermöglicht.

Frauen unzufrieden mit dem Anwaltsjob

Ausdruck einer traditionellen Rollenverteilung sei außerdem eine Teilzeittätigkeit, wenn Nachwuchs kommt. Die Entscheidung dafür träfen weiterhin deutlich häufiger die Frauen: So sind 53 Prozent der Anwältinnen mit zwei Kindern in Teilzeit tätig, aber nur 9 Prozent der Anwälte, die zwei Kinder haben. Diesen gravierenden Unterschied führt die Studie "tatsächlich in starkem Maße" auf die Elternstellung zurück.

Rechtsanwältinnen bewerten ihre Berufswahl übrigens deutlich negativer als ihre männlichen Kollegen. 26 Prozent der Frauen würden nicht noch einmal Jura studieren, 21 Prozent sind sich unsicher. Den Anwaltsberuf noch einmal ergreifen würden nur 53 Prozent. Männer dagegen würden zu 64 Prozent noch einmal in die Rechtwissenschaften einsteigen, 63 Prozent würden auch noch einmal Anwalt werden wollen.

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

Gehalt

Verwandte Themen:
  • Gehalt
  • Gehälter von Juristen
  • Diskriminierung
  • Frauenquote
  • Human Ressources

Teilen

Ähnliche Artikel

Newsletter