BVerfG kippt Sozietätsverbot
Anwälte dürfen sich mit Ärzten und Apothekern zusammen tun
Das Verbot für Rechtsanwälte, sich mit anderen freien Berufen als Patentanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammenzuschließen, ist zumindest für Ärzte und Apotheker verfassungswidrig. Eine erste Bewertung von Martin W. Huff.
von Martin W. Huff