Richterbesoldung: Wie hoch ist das "Gehalt" eines Richters?

Die Besoldung von Richtern wird, wie bei Staatsanwälten, nach der Besoldungsordnung R und den Besoldungsgruppen R1 bis R10 berechnet. Die Zuständigkeit für die Besoldung von Beamten und Richtern der Länder wurde 2006 mit der Föderalismusreform auf die Länder übertragen. Für Beamte, Richter und Staatsanwälte des Bundes gilt weiterhin das Bundesbesoldungsgesetz. 

Das Grundgehalt des Richters bestimmt sich nach der Besoldungsgruppe des ihm verliehenen Amtes (Anlage lll der BBesG).

Welche Position in welche Besoldungsgruppe fällt, ist in der Bundesbesoldungsordnung und in der jeweiligen Landesbesoldungsordnung festgelegt. Richter am Amts-, Arbeits- und Landgericht gehören beispielsweise laut Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) zur Gruppe R 1. Richter am Finanzgericht, Oberlandesgericht oder Verwaltungsgerichtshof zählen zur Gruppe R 2. In R 3 zählen Vorsitzende Richter am Landesarbeits-, Landessozial- oder Finanzgericht. Als Präsident des Amts-, Finanz- oder Landgerichts steht einem in Baden-Württemberg eine Besoldung bis zu R 6 zu, wobei die jeweilige Anzahl der Richterplanstellen über die genaue Gruppierung entscheidet. Angehörige der Gruppe R 6 werden hier mit mehr als 11.400 Euro im Monat besoldet.

Auf ein Bruttogehalt von über 13.000 Euro kommt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in der Gruppe R9 nach der Bundesbesoldungsordnung, die Präsidenten der obersten Gerichte Deutschlands in der Gruppe R 10 der Bundesbesoldungsordnung kommen auf über 16.000 Euro. 

Richterbesoldung nach Richteramt

Zur Verdeutlichung der Richterbesoldung auf Länderebene dient uns hier exemplarisch das Land Baden-Württemberg (Stand 2025):

Exemplarische Position BesoldungsgruppeStufe 1Stufe 5St. 11ohne Stufen
Richter am Amts-, Land-, Arbeits-, Verwaltungs-, SozialgerichtR1 5.296,026.304,728.091,31-
Direktor am Amts-, Arbeits-, Sozialgericht; Richter am Finanzgericht; Vorsitzender Richter am Land-, VerwaltungsgerichtR2 -6.189,327.813,83-
Vorsitzender Richter am Landesarbeits-, Landessozial-, Finanz-, Oberlandes-, OberverwaltungsgerichtR3---9.659,26
Präsident des Amts-, Arbeits-, Landes-, Sozial-, Verwaltungsgerichts an einem Gericht mit 41 und mehr RichterplanstellenR4---10.209,68
Präsident des Amts-, Land-, Verwaltungsgerichts an einem Gericht mit 81 bis 150 RichterplanstellenR5---10.841,18
Präsident des Landesarbeits-, Landessozial-, Oberlandesgerichts an einem Gericht mit 26 bis 100 RichterplanstellenR6---11.437,52
nicht belegtR7---12.017,62
Präsident des Landesarbeits-, Landessozial-, Oberlandesgerichts, Verwaltungsgerichtshofs an einem Gericht mit 101 und mehr RichterplanstellenR8---12.622,17

Was verdienen Berufseinsteiger als Richter in den Bundesländern?

Bewerber für das Richteramt müssen hohe Anforderungen erfüllen, das sogenannte Doppelprädikat ist allerdings längst nicht mehr der Standard. So setzen einige Bundesländer auf die Gesamtnote der beiden Staatsexamen, etwa 15 Punkte in Thüringen. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel schaut nur auf die Note im zweiten Staatsexamen. Alle Bundesländer schauen zudem auch auf weitere Qualifikationen neben den Noten, etwa Ehrenamt und soziales Engagement.

Ein Berufseinsteiger wird im Vergleich der Länder im Saarland mit rund 4.847 Euro Brutto-Gehalt am schlechtesten bezahlt, kurz darauf folgt Sachsen-Anhalt. In Hamburg verdient der Richter beim Einstieg am meisten mit rund 5.336 monatlich, dicht gefolgt von Schleswig-Holstein mit rund 5.311 Euro.

Bundesland Besoldungsgruppeniedrigste Stufehöchste Stufe
BayernR15.253,697.850,43
BerlinR15.290,657.930,39
BrandenburgR15.298,397.985,08
BremenR15.074,017.713,67
HamburgR15.336,407.757.16
HessenR1 5.128,887.813,43
Mecklenburg-Vorpommern R15.139,54 7.622,52
NiedersachsenR15.122,447.836,60
NRWR15.157,457.840,18
Rheinland-PfalzR15.278,947.954,00
SaarlandR14.847,467.675,27
SachsenR15.066,748.295,56
Sachsen-AnhaltR14.924,547.842,74
Schleswig-HolsteinR15.311,367.801,19
ThüringenR15.165,328.003,39

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