So was geht nur mit dem EuGH: Jahrelange Übung im deutschen Urlaubsrecht hat das Gericht mit einem Streich weggewischt. Alexander Willemsen erklärt die Auswirkungen der neuen Rechtsprechung für die Praxis.
Urlaub kann in Geld abgegolten werden, selbst wenn der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hatte. Ausnahme: Der Arbeitgeber hat über mögliche Anspruchsverluste genau informiert. Geklagt hatte ein Rechtsreferendar.
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Hat der Erblasser im Todeszeitpunkt noch Urlaubsansprüche, so werden auch diese vererbt. Die Erben können dann deren Auszahlung verlangen. Das Urteil des EuGH widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des BAG, analysiert Michael Fuhlrott.
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Der Tarifvertrag im Baugewerbe berücksichtigt bei der Berechnung der Urlaubsvergütung auch Kurzarbeitszeiträume. Nach Auffassung des Generalanwalts ist das unionsrechtskonform. Die Berechnung der Urlaubsvergütung sei Sache der Mitgliedstaaten.
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Weil ihr Arbeitgeber 0,15 Urlaubstage aus Praktikabilitätsgründen einfach abgerundet hat, hat eine Fluggastkontrolleurin ihn erfolgreich verklagt. So geht es ja nicht, entschied das BAG. Zumindest nicht ohne Rundungsvorschrift.
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Überschüssiger Urlaub muss nach Ende des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden. Was gilt aber, wenn ein Arbeitnehmer stirbt? Nach Auffassung des EuGH-Generalanwalts haben die Erben dann ein Recht auf Abgeltung, erläutert Michael Fuhlrott.
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Ein Rechtsreferendar wollte keinen Urlaub nehmen, sondern lieber vergütet werden. So einfach geht’s nicht, meint der EuGH-Generalanwalt. Geld gebe es nur, wenn der Arbeitgeber den Urlaub tatsächlich nicht ermöglicht.
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Die Gründe, sich unbezahlten Urlaub zu wünschen, reichen von Weltreise bis Verwandtenpflege. Wann der Arbeitgeber den Urlaub gewähren, was er beachten muss und ob Arbeitnehmer eigentlich früher zurückkommen können, erklärt Wolfgang Lipinski.
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