Ein Mann, der mehrfach bei Polizei und Stadtverwaltung anrief und über seinen möglichen Suizid sprach, muss die Kosten für die Ortung seines Handys tragen. Er hatte unter anderem angedroht, sich und andere zu verletzen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat Sterbewilligen den Zugang zu Natriumpentobarbital verwehrt. Das ist richtig so, findet Christian Rath. Denn die Gefahr ist zu hoch, dass ein so tödliches Medikament in die falschen Hände gelangt.
Wer selbstbestimmt sterben will, dem muss das auch faktisch möglich sein, entschied 2020 das BVerfG. Dennoch erkannte das BVerwG nun keinen Anspruch Betroffener auf Erlaubnis zum Erwerb von Suizidmedikamenten an.
Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, sagte 2020 das BVerfG – und forderte eine gesetzliche Regelung der Suizidhilfe. Weil es die immer noch nicht gibt, klagen Betroffene auf Zugang zu tödlichen Medikamenten – bis vor das BVerwG.
Ein Arzt will seine Patienten bei deren Selbsttötung unterstützen, indem er ihnen ein Betäubungsmittel aushändigt. Die Erlaubnis zur Einfuhr dieses Medikaments wurde ihm aber versagt. Zu Recht, so das OVG NRW nun.
Sachverständige und Abgeordnete diskutierten im Rechtsausschuss über eine mögliche Neuregelung des assistierten Suizids. Josua Zimmermann hat die Debatte verfolgt und befürchtet eine erneut verfassungswidrige Regelung.
Eine Frau spritzt ihrem sterbewilligen Ehemann auf dessen Wunsch eine tödliche Überdosis Insulin. Der BGH hält das nicht für strafbar und spricht die Frau frei. Nicht sie, sondern ihr Mann habe das zum Tod führende Geschehen beherrscht.
Der Bundestag versucht sich in diesen Tagen einmal mehr an einer Regelung der Suizidhilfe, doch das BVerfG hat die Grenzen eng gezogen. Welcher Spielraum bleibt noch und wie gestalten ihn die ersten Entwürfe?