Spenden von 132.000 Euro aus der Schweiz haben der AfD nicht nur eine Strafzahlung beschert. Auch ihre Spitzenkandidatin Weidel geriet deshalb ins Visier der Ermittler. Nach mehreren Jahren haben diese ihre Anstrengungen nun eingestellt.
Rund 132.000 Euro von unbekannten Spendern an die AfD waren nach dem Parteiengesetz unzulässig. Die AfD hätte sie unverzüglich zurücküberweisen und dem Bundestag anzeigen müssen. Das hat das VG Berlin entschieden.
Ab der nächsten Wahlperiode könnten der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung erstmals Bundesmittel zustehen, verhindern könnte das wohl nur eine entsprechende Gesetzesinitiative. Verfassungsrechtler halten diese für zulässig.
Das BVerfG hat einen umfangreichen Verhandlungstermin pandemiebedingt verschoben. Es geht um die 2018 außerplanmäßige beschlossene Aufstockung der staatlichen Parteifinanzierung.
Das Portal Abgeordnetenwatch hat aus dem Informationsfreiheitsgesetz keinen Auskunftsanspruch über Parteispenden gegen den Bundestag. Die Regelung müsse hinter dem spezielleren Parteiengesetz zurücktreten, so das BVerwG.
Das VG Berlin hat eine Klage der AfD gegen eine Strafzahlung abgewiesen, die die Bundestagsverwaltung verhängt hatte. Dabei ging es um Werbeaktionen für Jörg Meuthen im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg 2016.
Die AfD will keine Strafe wegen der Annahme einer illegalen Auslandsspende zahlen. Nun soll die Spende plötzlich eine Schenkung an Alice Weidel persönlich gewesen sein. Christian Rath wundert sich.
Großspenden sind für die politischen Parteien eine wichtige Einnahmequelle. Doch die Wirtschaft dreht den Geldhahn langsam zu. Das zeigt die Übersicht des Bundestags für 2019. Zum Jahresende gab es aber noch einen kleinen Geldsegen.