
Wenn ungewollt kinderlose Paare sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, werden in einigen Fällen mehr Eizellen befruchtet, als eingepflanzt werden können. Dürfen diese übrigen Zellen dann anderen Paaren gespendet werden?
Mehr lesenWenn ungewollt kinderlose Paare sich für eine künstliche Befruchtung entscheiden, werden in einigen Fällen mehr Eizellen befruchtet, als eingepflanzt werden können. Dürfen diese übrigen Zellen dann anderen Paaren gespendet werden?
Mehr lesenOb verheiratet oder nicht: Die Kosten für die künstliche Befruchtung einer Frau können zu steuerlich abzugsfähigen außergewöhnlichen Belastungen führen, wie das FG Münster entschied.
Mehr lesenEine 34-jährige Lehrerin will Mutter werden und hat sich deshalb künstlich befruchten lassen. Die beantragte Beihilfe wurde ihr aber versagt, weil ihr Mann bereits 67 Jahre alt ist. Zu Recht, bestätigte nun das VG Düsseldorf.
Mehr lesenIn Deutschland ist fast jedes zehnte Paar im Alter zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Die Kosten für eine künstliche Befruchtung sind hoch. Der BGH hat nun entschieden, dass auch älteren Frauen die Kosten erstattet werden können.
Mehr lesenEine organisch bedingte Unfruchtbarkeit ist eine Krankheit im Sinne des Beihilferechts. Das Land Hessen muss einer Beamtin daher bei den Kosten einer künstlichen Befruchtung unter die Arme greifen. Auch wenn sie nicht verheiratet ist, so der VGH.
Mehr lesenIn der DDR genossen Samenspender, anders als heute, völlige Anonymität gegenüber ihren leiblichen Kindern. Eine Frau darf nun nach 28 Jahren dennoch den Namen ihres biologischen Vater erfahren, entschied der BGH.
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