
Das BAG hat noch mal erklärt, wann Anwälte ihre Mitarbeiter hinreichend instruiert haben, um ein Organisationsverschulden auszuschließen. Für das beA gilt wie beim Fax: Versand und Eingang bei Gericht müssen genau kontrolliert werden.
Artikel lesenDas BAG hat noch mal erklärt, wann Anwälte ihre Mitarbeiter hinreichend instruiert haben, um ein Organisationsverschulden auszuschließen. Für das beA gilt wie beim Fax: Versand und Eingang bei Gericht müssen genau kontrolliert werden.
Artikel lesenBeA-Karte verliehen, elektronischen Fristenkalender nicht ausgedruckt - erste Anwaltsfehler in der digitalisierten Kanzlei werden bekannt. Neben neuer Technik steigert verändertes Kommunikationsverhalten die Fehleranfälligkeit, meint Barbara Helten.
Artikel lesenÜber vier Stunden lang war das Faxgerät eines Gerichts besetzt. Um 20 Uhr, nach 54 erfolglosen Übermittlungsversuchen, gab der Anwalt schließlich auf. Das war allerdings zu vorschnell, entschied nun der BGH.
Artikel lesenSonderzeichen im Dateinamen eines beA-Schriftsatzes können dazu führen, dass die Nachricht auf den justizinternen Servern stecken bleibt. Absender und Empfänger kriegen davon nichts mit. Laut BFH ist eine Fristversäumung dann unverschuldet.
Artikel lesenWeil ein Anwalt einen Schriftsatz zu spät einreichte, ging das Verfahren verloren. Grund dafür war eine falsche Eintragung in seinem elektronischen Fristenkalender. Laut BAG wäre das durch einen Ausdruck vermeidbar gewesen.
Artikel lesenSchuld an Verzögerungen bei der Postzustellung im OLG-Bezirk Hamm soll der Dienstleister sein. In einem aktuellen WDR-Bericht melden sich Jurastudenten zu Wort und sprechen von Benachteiligung hinsichtlich ihrer mündlichen Prüfung.
Artikel lesenWährend alle vom elektronischen Rechtsverkehr reden, stellt der BGH klar: Nur Gedrucktes zählt wirklich. Vom elektronischen Fristenkalender muss ein Ausdruck angefertigt werden. Auf Papier. Sonst liegt ein Organisationsverschulden vor.
Artikel lesenDürfen Anwälte darauf vertrauen, dass ihre Mandanten die Regeln über den Zugang kennen? Der BGH sagt Nein. Wer Fristen verpasst, weil er sich auf die Angaben des Mandanten verlässt, begeht eine Pflichtverletzung.
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