DSGVO-Bußgelder sind möglich gegen Unternehmen, wenn diese ein Verschulden trifft. Ein Fehlverhalten einzelner Mitarbeiter muss nicht nachgewiesen sein, so der EuGH. Ein Urteil, das beide Beteiligten als Erfolg reklamieren – zu Recht? Die Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen SE hat 140.000 Wohnungen im Bestand, seit der Übe...