Der neu aufgerollte Strafprozess gegen die Raser vom Berliner Ku'damm wird vorerst ausgesetzt. Die jetzt zuständige Kammer habe sich vor der Hauptverhandlung zu stark auf das vom BGH aufgehobene Mord-Urteil gestützt.
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Die Ärztin Kristina Hänel muss sich vor einer Strafkammer des LG Gießen wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch verantworten. Nun ist der Termin kurz vorher verschoben worden: Der Saal sei zu klein. Aufgefallen ist das offenbar erst jetzt.
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Der US-Pastor Andrew Brunson darf die Türkei nach wie vor nicht verlassen, ihm wird Terror-Unterstützung der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK und des Predigers Fethullah Gülen vorgeworfen. Nun will er vor das Verfassungsgericht ziehen.
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Auch wenn jemand nicht (mehr) Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren ist, darf die Polizei gegen dessen Willen seine Fingerabdrücke nehmen. Es könnte ja sein, dass sie später mal gebraucht werden, so das BVerwG.
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Die Beschlagnahme von 77 Immobilien im Juli in Berlin war spektakulär. Aber die ihr zugrundeliegende Neureglung zur selbständigen Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft ist verfassungsrechtlich problematisch, meint Martin Schorn.
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Es war bundesweit das erste Mal, dass ein Gericht zwei Raser wegen Mordes verurteilte. Der BGH sah den bedingten Vorsatz aber als nicht belegt an, jetzt beginnt der Prozess vor dem LG Berlin erneut.
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Anfang März 2019 sind seit dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs zehn Jahre vergangen. Bis dahin müssen alle Strafverfahren mit einem Urteil abgeschlossen sein. Für einen jetzt begonnenen Prozess bleiben deshalb nur sieben Monate.
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Der Austritt Großbritanniens aus der EU ist bedauerlich, findet auch Eike Fesefeldt. Für die Harmonisierung des europäischen Strafrechts könnte es aber gut sein, wenn "der ewige Bremser" geht, wie der Staatsanwalt aus der Praxis weiß.
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