Der BGH hat die Verurteilung des als "AGG-Hopper" bekannt gewordenen Anwalts aufgehoben. Das LG München I hatte den Mann wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun muss eine andere Kammer erneut ran.
414.000 Euro Geldstrafe sowie acht Monate und zwei Wochen Haft*: Das Urteil in dem Verfahren gegen Rapper GZUZ ist nun rechtskräftig. Seine Revision hielt das OLG für unbegründet, die Vorinstanz habe keine Rechtsfehler gemacht.
Retro-Richterin Barbara Salesch ist zurück. RTL hat sie mit neuen Fällen und "moralischem Kompass" ausgestattet – dazu gibt es Fremdscham-Witze und Revisionsgründe obendrauf. Am Ende ist auch der solide Sarkasmus von Lorenz Leitmeier aufgebraucht.
Drei Gründer der "Deutschen Gesundheitskasse" müssen sich in Dresden vor dem Strafrichter verantworten. Laut Anklage war ihnen bewusst, dass sie keine Krankenversicherung betreiben durften.
Die Mitglieder der Protestgruppe "Letzte Generation" machen Schlagzeilen, indem sie sich bundesweit auf Straßen und Autobahnen festkleben. Das AG hat nun im ersten Berliner Strafprozess einen Mann verurteilt.
Der BGH bestätigt die Verurteilung von Stephan Ernst wegen Mordes an Walter Lübcke und den Freispruch für Markus H. wegen Beihilfe. Auch der Freispruch von Ernst wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes an einem Flüchtling hält vor dem BGH.
Weil er die Bundestagsabgeordnete Tessa Ganserer mit transfeindlichen Kommentaren beleidigte, wurde ein Mann zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Facebook-Nutzer zeigte aber wenig Einsicht und möchte auf keinen Fall Geld zahlen.
"Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben". Anderes gilt im Strafprozess für den, der zu spät bestreitet, wieder anderes für den, der früh genug gesteht. Die Relevanz des Zeitpunkts der Einlassung des Angeklagten erläutert Yves Georg.