"Black Friday" ist laut dem KG Berlin ein Schlagwort für Rabattaktionen, weißt aber nicht auf eine betriebliche Herkunft hin. Die Marke, die für über 900 Waren und Dienstleistungen angemeldet wurde, ist deswegen verfallen.
Möchte jemand etwas im Internet bestellen und kann bei der Kontaktangabe nur zwischen "Frau" und "Mann" als Anrede wählen, ist das Diskriminierung, findet das OLG Karlsruhe. Entschädigung gibt's dafür aber nicht.
Bekleidungsgeschäfte in Bayern dienen genau wie Buchhandlungen der Deckung des täglichen Bedarfs. Deshalb fallen sie laut BayVGH auch nicht unter die 2G-Regel. Ein dagegen gerichteter Antrag eines Geschäfts sei daher bereits unzulässig.
Alle Jahre wieder die große Frage: Wie beschenke ich jemanden, der etwas mit Jura macht? Wir von LTO haben das Jahr über gesammelt und helfen Ihnen gerne aus. Viel Freude beim Schenken wünscht die Redaktion. Frohes Fest!
Nächste Runde im Rechtsstreit um den Black Friday: Das LG Berlin hat die Wortmarke für verfallen erklärt. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, müsste das Deutsche Patent- und Markenamt die Marke löschen.
Weil es ausreichend andere Sicherheitsmaßnahmen im Einzelhandel gibt, ist eine Kundenbegrenzung pro Quadratmeter in Berlin laut VG unangemessen. Die Testpflicht ist jedoch eine davon und die müsse bleiben.
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Wer im Internet bucht oder einkauft, hat oft eine ganze Reihe an Zahlungsmöglichkeiten. Aber nicht immer sind alle kostenlos für den Kunden. Lassen die gesetzlichen Vorgaben solche Extra-Entgelte zu? Der BGH hat zu der Frage verhandelt.