Rund zehn Jahre nach dem Feuertod des Afrikaners Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle soll ein verurteilter Polizist 430.000 Euro Gerichtskosten zahlen. Der Beamte war 2012 wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden.
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Wer Polizisten im Dienst anspuckt, muss mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Das hat das Amtsgericht in Waren klargestellt. Ein rabiater Fußballfan aus Magdeburg muss 1.600 Euro zahlen.
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2014 gipfelte in Köln eine Kundgebung der Gruppe "Hooligans gegen Salafisten" (Hogesa) in wüsten Gewaltausbrüchen. Die Polizei will eine Neuauflage 2015 daher komplett verbieten. Doch das VG entscheidet anders.
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Polizei filmt Versammlung – Versammlung filmt Polizei. Das allein ist kein Grund, die Identität der filmenden Versammlungsteilnehmer festzustellen. Die Aufnahmen stellen keine Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut dar, so das BVerfG.
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Um dort Flüchtlinge unterbringen zu können, will Hamburg die Sicherstellung von Gewerbeimmobilien erleichtern. Zu Privatwohnungen bleibt der Gesetzentwurf vage. Die Opposition kritisiert einen massiven Eingriff ins Privateigentum.
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Als ihm das Essen nicht schmeckte, gab sich ein Mann in München als Polizist aus und bezahlte seine Rechnung nicht. Das AG München verurteilte ihn nun wegen des Missbrauchs von Titeln zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro.
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Der Aufmarsch von Rechtsextremen und Hooligans in Hamburg darf nicht stattfinden. Das VG bestätigte das von der Polizei erlassene Versammlungsverbot. Allerdings können die Rechtsextremen beim OVG dagegen vorgehen.
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Die Polizei in North Dakota darf Drohnen künftig mit Elektroschockern, Pfefferspray oder Gummigeschoss-Waffen ausstatten und damit auf Verbrecherjagd gehen.
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