Die Gesellschaft für Freiheitsrechte rügt Schlamperei und Unbestimmtheit im Gesetz über das Bundeskriminalamt. Zumindest teilweise dürfte sie damit Erfolg haben, prognostiziert Dr. Christian Rath.
Ein Journalist, der über Unfälle auf Autobahnen berichtet, wird nicht privilegiert und muss ich an die ganz normalen Verkehrsregeln halten. Die Pressefreiheit wird dadurch nicht unrechtmäßig beeinträchtigt, so der VGH in Mannheim.
Am 10. Dezember 1948 einigte sich die UN-Generalversammlung auf "allgemeine" Menschenrechte. Inwiefern die Deklaration durchsetzbare Versprechen enthält, war lange unklar. Auch heute lässt sich über ihre Funktion streiten.
Eine Wohnungseigentümerin wollte die Umschreibung des Grundbuchs erreichen. Überholte Zwangseintragungen wurden zwar gelöscht, waren aber im Grundbuch noch ersichtlich. Vor dem BGH hatte sie keinen Erfolg.
Das OLG Köln verbot Journalisten, über die Zeugenaussage eines mutmaßlich Betroffenen von Missbrauch in der Kirche zu berichten. Die Bild-Zeitung zog deshalb vors BVerfG, das die Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung annahm.
Der Hinweis auf dem Zeugnis dreier Legastheniker, dass ihre Rechtschreibung nicht benotet wird, ist verfassungswidrig – aber nur in ihrem speziellen Fall. Grundsätzlich könne so ein Vermerk nämlich sogar geboten sein, so das BVerfG.
Eine Frau, die behauptete, ein Bundestagsabgeordneter nutze sein Amt aus, während seine Frau in illegalen Kinderhandel verstrickt sei, muss ins Gefängnis. Das OLG Karlsruhe bestätigte eine entsprechende Entscheidung des LG.
Im Deutschen Bundestag fand am Mittwoch die erste Lesung zum Selbstbestimmungsgesetz statt. Bundesjustizminister Marco Buschmann verteidigte dort das umstrittene Gesetz, über das er noch "weitere lebhafte Debatten" erwartet.