Das bundesweite Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk ist vom OVG Berlin-Brandenburg am Montagabend bestätigt worden. Eine weitere Belastung der Krankenhäuser müsse vermieden werden.
Jens Spahn plädiert gegen Privilegien für Geimpfte, Horst Seehofer spricht gar von einer indirekten Impfflicht. Steffen Augsberg hält das für Moral statt Recht. Er bezweifelt sogar, dass es möglich wäre, Privilegien per Gesetz zu verbieten.
Ein Mann, der seine Familie nach Weihnachten treffen wollte, klagte gegen die Corona-Beschränkungen für private Treffen. Doch auch ohne die Ausnahme zum Fest seien die Regelungen für die restliche Zeit angemessen, so das OVG.
Feuerwerk und entsprechende Verletzungen sollen das Gesundheitssystem nicht zusätzlich belasten: Der Bund hat deshalb die "Überlassung" von Feuerwerk bundesweit verboten. Zuvor hatten Gerichte ähnliche Regeln der Länder gekippt.
Weltweit seien für den Weihnachtsmann die Corona-Regeln gelockert worden, verkündete die WHO. Wie viel Spielraum die Verordnungen ihm hierzulande lassen, untersuchen Andreas Zöllner und Hendrik Schwager.
Die Impfungen gegen eine Corona-Infektion sollen nach Weihnachten beginnen. Eine Impfpflicht gibt es nicht, doch könnten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zu einer Impfung drängen? Die recht eindeutige Antwort: Nein, zeigt Michael Fuhlrott.
Wegen der Corona-Pandemie sollte es dieses Jahr an Silvester nicht knallen, Feuerwerk und Böllerverkauf wurden verboten. Das OVG Niedersachsen hält diese Maßnahmen aber nun für nicht mehr vom Infektionsschutzgesetz gedeckt.
Eltern, deren Kinder mangels Schul-Präsenzpflicht jetzt zu Hause betreut werden müssen, erhalten künftig eine Entschädigung. Eltern dagegen, die ihre Kinder wegen des Infektionsrisikos nicht in die Kita geben wollen, gehen leer aus.