Wer Dateischnipsel von urheberechtlich geschützten Werken auf Online-Tauschbörsen teilt, gibt das Werk laut EuGH öffentlich wieder. Der Rechteinhaber kann deshalb Auskunft über die IP-Adresse des Nutzers verlangen.
Über eine Ausnahme im Geschmacksmusterrecht ist der Lego-Baustein, anders als im Markenrecht, schutzwürdig. Das habe das EUIPO verkannt, so das EuG. Ein durchaus überraschender Erfolg für Lego.
Auf Nutzer von Videoplattformen bei Urheberrechtsverstößen zuzugreifen, bleibt weiterhin schwierig: Daten wie Mail- oder IP-Adressen müssen die Plattformbetreiber nicht herausgeben, entschied der BGH, nachdem er den EuGH befragt hatte.
"Malle" ist keine europäische Wortmarke mehr. Der Produzent von Ballermann-Größen wie Tim Toupet und Mickey Krause hat ein Verfahren vor dem Europäischen Markenamt verloren. Der Mann war gegen Veranstalter von "Malle"-Partys vorgegangen.
Bei Urheberrechtsverstößen muss Youtube dem Rechteinhaber Auskunft über "Namen und Adressen" des verantwortlichen Nutzers geben. Nach Auffassung des Generalanwalts ist damit die Postanschrift gemeint, nicht aber Mail- oder IP-Adresse.
Haftet Amazon für Markenrechtsverletzungen, die Dritte auf seinem Marketplace begehen? Im Streit zwischen Amazon und einem Parfüm-Konzern hat der EuGH diese Frage verneint. Die bloße Lagerung der Waren stelle keine Markenrechtsverletzung dar.
China gilt nicht gerade als Ort, an dem es sich lohnt, geistige Eigentumsrechte durchzusetzen. Der Spielzeughersteller Lego hat dort jedoch wichtige juristische Siege im Kampf gegen Nachahmer errungen, berichtet Eike Fesefeldt.
Damit der Zauberwürfel funktioniert, wie er soll, muss er aussehen, wie er aussieht. Die Form des Geduldsspiels kann daher nicht als Marke geschützt werden, entschied das EuG in einem langen Rechtstreit um den Rubik's cube.