Ein tätowierter Totenkopf auf dem Oberarm eines angehenden Polizisten reicht alleine noch nicht aus, um auf eine gewaltverherrlichende Einstellung zu schließend und von einer Einstellung abzusehen, so das VG Düsseldorf.
Ein Konzert, das die Rolling Stones 2017 im Hamburger Stadtpark gaben, beschäftigt weiter die Justiz. Nun wurde wieder eine leitende Beamtin verurteilt. Sie muss rund 14.000 Euro zahlen.
Ein Polizeianwärter, der in Chats menschenverachtende und rassistische Inhalte teilt, kann nicht zum Polizeidienst zugelassen werden. Das urteilte das Verwaltungsgericht Gießen in einem Fall aus Hessen.
Ein Justizvollzugsbeamter hatte einen Häftling absichtlich der Gefahr eines "Walk of Shame" aussetzt, wie er es nannte. Das rechtfertigt die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, hat das VG Main entschieden.
In Rheinland-Pfalz stehen die Vorgaben zur Erstellung dienstlicher Beurteilungen in Verwaltungsvorschriften. Das BVerwG will dafür Rechtsnormen. Zudem fordert es, dass alle bewerteten Kriterien in eine Gesamtbeurteilung einfließen.
Thomas Seitz, Mitglied des Bundestags und ehemaliger Staatsanwalt, ist zu Recht wegen migrantenfeindlicher und islamophober Äußerungen aus dem Staatsdienst entfernt worden. Das bestätigte der Dienstgerichtshof in zweiter Instanz.
Für die Bundespolizisten, die 2015 auf dem G7-Gipfel Elmau eingesetzt wurden, gibt es mehr Geld. Für die Ruhezeiten, bei denen starke Einschränkungen galten, müsse laut BVerwG ein weiterer Freizeitausgleich gewährt werden.
Ein Gesetz soll das Äußere von Beamt:innen reglementieren. Kirsten Wiese sieht darin die Ermächtigungsgrundlage für ein bundesweites Kopftuchverbot und meint, dass das eindeutig zu weit geht. Auch bestimmte Tattoos soll das Gesetz verbieten.