Der Schaden, den ein Unfallversursacher ersetzen muss, bemisst sich am tatsächlich gezahlten Kaufpreis, so das OLG Frankfurt - und damit unabhängig davon, ob es für den Geschädigten einen Rabatt beim Autokauf gab.
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass VW einem Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet ist. Das Unternehmen kündigte umgehend Revision an.
Nach einem Urteil des OLG Karlsruhe müssen an drei Dieselfahrer neue Modelle ihrer jeweiligen Fahrzeuge geliefert werden. Die Lieferung neuer Autos sei für die Händler weder zu teuer noch aus sonstigen Gründen unverhältnismäßig.
Ein KfZ-Händler musste eine deutliche Niederlage vor dem OLG Köln hinnehmen. Von einer sog. "dreisten Lüge" sprachen die Richter angesichts der Preisangabe zu einem Auto, die im Kleingedruckten ungewöhnlichen Bedingungen unterlag.
Für VW zeichnet sich im Diesel-Skandal weiteres Ungemach ab: Nach Ansicht des OLG Köln können Diesel-Kunden nicht nur den Kaufpreis ersetzt verlangen, sondern diesen auch verzinsen. Das sieht der Autobauer anders.
Der BGH hat es vorgemacht, nun zieht das OLG Karlsruhe nach: In einem Hinweisbeschluss erklärt das Gericht, VW habe Diesel-Kunden sittenwidrig geschädigt. Der Wind scheint sich weiter gegen den Autobauer zu drehen.
Der Automobil-Zulieferer Bosch muss in einem Schadensersatzprozess zweier Anleger-Firmen gegen VW keine internen Unterlagen offenlegen. Doch die Entscheidung des OLG Stuttgart hat für die Firma auch einen unangenehmen Beigeschmack.
Als der BGH ankündigte, sich erstmals zum Dieselskandal zu äußern, war die Aufregung groß. Der Hinweisbeschluss liegt nun vor. Für die meisten Diesel-Verfahren wird er aber nicht viel ändern, erläutern Alexandra Watzlawek und Levin Fischer.