Berliner Prüfungsamt vereinbart Kooperation mit der FU

E-Klau­suren im Zweiten Examen ab Dezember

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Ab kommendem Dezember soll das Zweite Examen in Berlin am Computer geschrieben werden können. Die Räumlichkeiten stellt das Center für Digitale Systeme der Freien Universität, wie die Senatsverwaltung für Justiz mitteilte.

Referendarinnen und Referendare aus Berlin können ihr Zweites Staatsexamen ab Dezember 2023 auch am Computer schreiben. Etwa 250 Kandidatinnen und Kandidaten können dann ihre Prüfungen digital in den Räumlichkeiten des "CeDiS" anfertigen, dem Center für Digitale Systeme der Freien Universität (FU) Berlin. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zwischen der FU und der Senatsverwaltung für Justiz wurde am Freitag unterzeichnet worden, wie die Senatsverwaltung nun mitteilte.

Erste Prüfungen seien mit Referendarinnen und Referendaren bereits im vergangenen Jahr erfolgreich erprobt worden, so die Senatsverwaltung. Seit Beginn dieses Jahres würden auch die Prüfungen in den Arbeitsgemeinschaften computergestützt geschrieben, damit sich die Kandidatinnen und Kandidaten auf das E-Examen vorbereiten können, hieß es weiter.

Wer seine Arbeiten stattdessen lieber auf Papier anfertigen will, wird das Angaben zufolge auch weiterhin dürfen. Für Kandidatinnen und Kandidaten an Ausbildungsstandorten in Brandenburg sollen Lösungen vor Ort angeboten werden. Perspektivisch sollen die Erfahrungen mit den E-Klausuren im Zweiten Examen bei der Einführung der E-Klausuren im Ersten Examen hilfreich sein.

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Bundesländer sind unterschiedlich schnell mit der Umsetzung

Dem E-Examen vorausgegangen ist eine Änderung des § 5d Abs. 4 des Deutschen Richtergesetzes aus dem Jahr 2021. Mit dieser Änderung hatte der Bundesgesetzgeber die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass juristische Staatsexamen - statt wie bislang handschriftlich - nun auch am Computer erbracht werden dürfen. Seitdem gibt es in den Bundesländern Bestrebungen, juristische Staatsexamen computergestützt durchzuführen

Von Anfang an Vorreiter in Sachen E-Examen waren Sachsen-Anhalt und Sachsen. Sachsen-Anhalt führt das E-Examen in der Zweiten Staatsprüfung bereits seit April 2019 durch. In Nordrhein-Westfalen, dem Bundesland mit den meisten Referendarinnen und Referendaren, wird das E-Examen ab dem 1. Januar 2024 Realität – und zwar sowohl für das Erste als auch das Zweite Staatsexamen. Vergleichsweise weit fortgeschritten ist auch Rheinland-Pfalz: Dort kann man das Zweite Examen seit Oktober 2021 an den Prüfungsstandorten Frankenthal, Mainz und Trier elektronisch anfertigen, ab der Herbstkampagne 2023 auch das Erste Examen in Mainz und Trier.

Auch Hessen arbeitet an der Einführung. Im August 2022 wurde dort ein elektronisches Probeexamen durchgeführt, was nach Angaben von Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) von den Referendarinnen und Referendarinnen gut angenommen wurde und "insgesamt ein Erfolg" war. In Bayern ist die Einführung zu einem unbestimmten Termin in 2023 bzw. 2024 geplant.

acr/LTO-Redaktion

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