Die juristische Presseschau vom 19. Oktober 2012: Zank um Nebentätigkeiten - Wirbel um Wahlrecht - Entschädigung für Kopftuch-Bewerberin

19.10.2012

Weitere Themen - Justiz

EuGH zu Gewinnversprechen: Der Europäische Gerichtshof hat irreführende Werbung mit Gewinnversprechen verboten, meldet die FR (Ursula Knapp/Katja Tichomirowa). Wenn einem Kunden ein Gewinn zugesagt werde, dürfe dieser für die Entgegennahme nichts bezahlen müssen. Dies gelte auch bei geringfügigen Kosten.

EuGH - Einheimischenmodelle: Der Rechtswissenschaftler Herbert Grziwotz erläutert auf lto.de ein Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zu den so genannten Einheimischenmodellen und analysiert, wie sich der Ausgang des Rechtsstreits auf ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auswirken könnte.

BGH zu Sportwettenanbietern: Der Bundesgerichtshof hat gestern die Abweisung zweier Schadensersatzklagen einer Sportwettenanbieterin gegen zwei bayerische Städte und den Freistaat Bayern bestätigt, meldet lto.de. Es bestünden keine Staatshaftungsansprüche wegen eines Verstoßes gegen das Europarecht. Geklagt hatte eine Sportwettenanbieterin, der im Jahr 2005 die Veranstaltung von Sportwetten von den beklagten Städten untersagt worden war.

LArbG Berlin-Brandenburg zu Leiharbeitnehmern: Nach einer Entscheidung des Berliner Landesarbeitsgerichts hat eine Leiharbeiterin auch nach vier Jahren auf dem gleichen Arbeitsplatz keinen Anspruch auf reguläre Festanstellung, berichtet die taz (Eva Völpel). Auch eine nicht nur "vorübergehende" Arbeitnehmerüberlassung führe nicht zum Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses, so das Gericht.

ArbG Berlin zu Bewerberin mit Kopftuch: In einer erst jetzt bekannt gewordenen Entscheidung hat das Berliner Arbeitsgericht einer Muslimin wegen Diskriminierung eine Entschädigung zugesprochen, berichtet ausführlich spiegel.de (Anna Reimann). Die Klägerin habe sich als Azubi bei einem Zahnarzt beworben und sei wegen ihrer Weigerung, das Kopftuch abzulegen, nicht eingestellt worden. Nach Ansicht des Gerichts habe der Zahnarzt damit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. Das "wegweisende" Urteil sei das erste, das sich explizit auf eine Bewerberin mit Kopftuch in der Privatwirtschaft beziehe. Es berichtet ebenfalls die taz (Christian Rath).

LG Hamburg – Piratenprozess: Der seit November 2009 vor dem Landgericht Hamburg laufende "Piratenprozess" nähert sich dem Ende. Die SZ (Kristina Läsker) schildert noch einmal ausführlich den Gang des Prozesses. Ein Urteil werde für diesen Freitag erwartet.

LG Koblenz – Nürburgring-Prozess: Die SZ (Marc Widmann) berichtet über den aktuellen Stand des Prozesses gegen den früheren Finanzminister von Rheinland-Pfalz Ingolf Deubel.

Ermittlungen zu Thüringer Papstbesuch: Die taz (Christian Rath) berichtet von den Ermittlungen der Thüringer Polizei gegen zwei Rundfunkjournalisten. Beim Besuch des Papstes 2011 in Thüringen seien drei Tage vorher Details aus dem Sicherheitskonzept der Polizei an die Öffentlichkeit gedrungen.

Plagiatsaffäre Annette Schavan: Bildungsministerin Annette Schavan hatte der Universität Düsseldorf durch ihre Anwälte untersagen lassen, sich zu den bisherigen Ergebnissen bei der Prüfung ihrer Doktorarbeit zu äußern. Ulrich Schulte (taz) kommentiert ihr Vorgehen als "billiges Täuschungsmanöver" und konstatiert, die Ministerin demonstriere dadurch ihr ganz "eigenes Verständnis von freier Debattenkultur".  Harry Nutt (FR) hält die juristische Gegenwehr der Ministerin dagegen für "allemal verständlich".

Im Gespräch mit lto.de (Claudia Kornmeier) kommentiert Rechtsprofessor Wolfgang Löwer die Plagiatsaffäre von Annette Schavan, erläutert die rechtlichen Konsequenzen und begründet, wieso er sich für die Verjährung ausspricht. Die FTD (Marion Schmidt) gibt einen Überblick darüber, wie sich Universitäten gegen Plagiate zu wehren versuchen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 19. Oktober 2012: Zank um Nebentätigkeiten - Wirbel um Wahlrecht - Entschädigung für Kopftuch-Bewerberin . In: Legal Tribune Online, 19.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7346/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen