Die juristische Presseschau vom 29. Mai 2015: Ver­fas­sungs­wid­ri­ge Hartz-IV-Sank­tio­nen – BVerwG er­schwert Ein­bür­ge­rung – Plä­doy­er im Fall Sal. Op

29.05.2015

Justiz

BVerfG zu Altersbeschränkung: Das Bundesverfassungsgericht hat die nordrhein-westfälische Altershöchstgrenze für die Einstellung von Beamten gekippt. Die Regelungen seien zu unbestimmt und entsprächen daher nicht verfassungsrechtlichen Anforderungen. Grundsätzlich sei eine Altersvorgabe jedoch zulässig, so die Karlsruher Richter. Zwei Lehrer hatten Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil sie wegen ihres Alters von 40 Jahren nicht in das Beamtenverhältnis übernommen wurden. Dies melden FAZ und SZ.

Reinhard Müller (FAZ) befürwortet die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Er meint, im öffentlichen Dienst sollte es nach Eignung und fachlicher Leistung gehen. Der Gesetzgeber müsse "in der Lage sein, gute Leute für den Staatsdienst zu gewinnen". "Je flexibler der Staat sich hier zeigt, desto besser für alle."

BVerwG zu Einbürgerung: Das Bundesverwaltungsgericht entschied, dass Ausländer nur dann eingebürgert werden können, wenn sie fähig sind auch den Lebensunterhalt der noch im Ausland befindlichen Angehörigen zu sichern. Im vorliegenden Fall hatte die zuständige Einbürgerungsbehörde einem staatenlosen Palästinenser die deutsche Staatsbürgerschaft mit der Begründung verweigert, er sei nicht in der Lage seine (noch in Jordanien lebende) Familie zu unterhalten, wenn diese nachziehe. Solide wirtschaftliche Verhältnisse seien erforderlich, um dem künftigen Bezug von Sozialleistungen vorzubeugen, so das Gericht. Dies melden die SZ und zeit.de.

EuGH - mangelhafte Flughafen-Kontrollen: Die EU-Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof eingeleitet. Deutschland prüfe die Sicherheitskontrollen an Flughäfen nicht angemessen und halte sich somit nicht an die entsprechenden EU-Vorgaben. Bereits im Jahr 2012 habe die EU-Kommission entsprechende Mängel festgestellt. spiegel.de (Alexander Demling) und die SZ (Alexander Mühlauer) verweisen auf das anstehende Verfahren.

LG Köln – Sal. Oppenheim: Im Sal. Oppenheim-Prozess forderte die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer Freiheitsstrafen ohne Bewährung für die vier angeklagten Ex-Gesellschafter der Bank. Sie hätten sich der "gemeinschaftlich begangenen Untreue in besonders schwerem Fall" strafbar gemacht. Die Anklage argumentierte, die damalige Unternehmensführung habe ihre Vermögensbetreuungspflichten im Umgang mit dem Arcandor-Konzern verletzt. Das Urteil werde im Juni erwartet, das Plädoyer der Verteidigung folge am nächsten Verhandlungstag. Die Welt (Michael Gassmann) und das Handelsblatt (Volker Votsmeier) zeichnen den Fall nach.

StA Hamburg zu ehemaligem SS-Mitglied: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Ermittlungsverfahren gegen das ehemalige SS-Mitglied Gerhard S. wegen Tötung mehrerer Hundert Zivilisten eingestellt, meldet zeit.de. S. sei wegen seiner fortgeschrittenen Demenz nicht verhandlungsfähig. Läge dieses Verfahrenshindernis nicht vor, wäre S. "mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen grausamen und aus niedrigen Beweggründen begangenen Mordes in 342 Fällen anzuklagen", so die Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

StA Neuruppin – Korruption um Flughafen BER: Die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt wegen Korruption im Rahmen des Bauprojekts Flughafen BER gegen vier Manager des Unternehmens Imtech sowie gegen einen Bereichsleiter des Flughafens. Dieser soll von Imtech bestochen worden sein und daraufhin Rechnungen in Höhe von 65 Millionen Euro ungeprüft durchgewunken haben, so das Handelsblatt (Massimo Bognanni/Sören IwersenZusammenfassung handelsblatt.com). Er befinde sich bereits in Untersuchungshaft. Der ehemalige Deutschlandchef des Konzerns habe bereits zugegeben, diese Schmiergeldzahlungen genehmigt zu haben.

Porträt Sabine Grobecker: Die Persönlichkeit der Woche im Handelsblatt (Volker Votsmeier) ist Sabine Grobecker, die Richterin im Sal. Oppenheim-Prozess. Sie sei eine karriereorientierte, "ausgezeichnete Juristin" mit besonderem Bezug zum Wirtschaftsrecht und schrecke "auch vor schwierigen Aufgaben nicht zurück". Grobecker gelte zudem als "aufmerksame Zuhörerin". Die Vorsitzende der Kölner Wirtschaftsstrafkammer wolle "alles im Detail verstehen" – begrüße allerdings auch, wenn "die Dinge schnell auf den Punkt" gebracht werden. Von der Verteidigern im Fall Sal. Oppenheim erhielt sie überwiegend Lob und nur "leise Kritik".

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Die juristische Presseschau vom 29. Mai 2015: Verfassungswidrige Hartz-IV-Sanktionen – BVerwG erschwert Einbürgerung – Plädoyer im Fall Sal. Ophttps://www.lto.de/persistent/a_id/15683/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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