Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. August 2015: Reform der EU – BVerfG stärkt Pres­se­f­rei­heit – Ver­samm­lungs­verbot in Hei­denau

31.08.2015

Justiz

BVerfG zu Redaktionsdurchsuchungen: Die Durchsuchung von Redaktionsräumen verstößt gegen die Pressefreiheit, wenn sie vorrangig dazu dient, etwaige Straftaten eines Informanten aufzuklären. Diese strafprozessrechtliche Maßnahme sei nur dann zulässig, wenn der Verdacht sich gegen den betroffenen Pressevertreter selbst richte und auf konkreten Tatsachen beruhe. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am vergangenen Freitag veröffentlichten Beschluss – die fragliche Durchsuchung der Berliner Morgenpost ist damit verfassungswidrig. Samstags-Welt (Christian Meier) und Samstags-taz (Christian Rath) schildern den zugrundeliegenden Fall.

Versammlungsverbot in Heidenau: Das Bundesverfassungsgericht hat das generelle Versammlungsverbot für das vergangene Wochenende in der Stadt Heidenau gekippt und gab damit einem Antrag auf einstweilige Anordnung statt. Das zuständige Landratsamt hatte in einer Allgemeinverfügung sämtliche Versammlungen und Aufzüge für Heidenau für das gesamte Wochenende untersagt und mit einem polizeilichen Notstand begründet. Auf Eilantrag hin erklärte dann das Verwaltungsgericht Dresden das Verbot für "offensichtlich rechtswidrig". Das Oberverwaltungsgericht Bautzen ließ schließlich nur das Willkommensfest für Flüchtlinge zu und setzte das Verbot teilweise wieder in Kraft, wogegen der Antragsteller sich vor dem BVerfG erfolgreich wehrte. tagesspiegel.de fasst die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Heidenauer Versammlungsverbot zusammen.

lto.de (Pia Lorenz) spricht mit dem Jurastudenten Michael Fengler, welcher die Anträge bei den Verwaltungsgerichten und in Karlsruhe eingereicht hatte. Auch die Montags-taz (Christian Rath) beschreibt, wie Michael Fengler das Demo-Verbot kippte. Samstags-FAZ und spiegel.de befassen sich mit dem Beschluss der Bautzener Richter. Die Samstags-taz (Michael Bartsch) kennt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden und die Hintergründe der Allgemeinverfügung.

Unter dem Titel "Eine Blamage für Sachsen" spricht Jasper von Altenbockum (Samstags-FAZ) in einem separaten Kommentar über den "Kniefall vor dem Mob" des Landratsamtes. Er moniert, es könne keine unerträgliche Belastung sein, ein Willkommensfest für Flüchtlinge sicherzustellen – Fußballwochenenden bedingten beispielsweise auch einen polizeilichen Notstand, dieser münde jedoch nicht in ein Verbot der Veranstaltung. Heribert Prantl (Montags-SZ) kommentiert das "Hin und Her in Heidenau" und ruft in Erinnerung, dass das Versammlungsrecht kein "Larifari-Grundrecht" ist. Demonstrationen gehören zum Kern der Demokratie und müssten auch unter Anstrengung der Polizeibehörden gesichert werden. Für einen Notstand reiche es nicht, "vermeintlich Besseres zu tun" zu haben. "In Sachsen herrscht kein polizeilicher Notstand, es herrscht ein Verfassungsnotstand, wenn Verwaltungsbehörden und Gerichte dem Grundgesetz die Gefolgschaft verweigern", rügt Thomas Stadler (internet-law.de).

BAW – Heidenau: Die Bundesanwaltschaft hat einen Prüfvorgang wegen der Ausschreitungen in Heidenau und entsprechenden Fällen initiiert und erörtert, ob sie zuständig ist, meldet spiegel.de. Sie sammele Erkenntnisse über Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und Hinweise auf rechts motivierte Straftaten. Auch der Tagesspiegel (Ursula Knapp) berichtet und weist darauf hin, dass die BAW erst seit dem 1. August für politisch motivierte Gewalttaten zuständig ist.

OLG Dresden zu fehlendem Kita-Platz: "Geht es bei der Kindesbetreuung um Bildung oder Elternwohl?" Dieser Grundsatzfrage geht die Montags-FAZ (Jasper von Altenbockum) im Ressort Zeitgeschehen, anlässlich der Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden zum fehlenden Kita-Platz, nach. Der Beitrag verweist auf die staats- und verfassungsrechtlich problematische, "sich ständig widersprechende Rhetorik". So werde in Kompetenzfragen nicht darüber gesprochen, dass Kinderbetreuung vor allem das Kindeswohl fördert, da dies die Zuständigkeit des Bundes in Frage stelle – als Argument gegen Ansprüche von Eltern diene diese Rechtsauffassung allerdings schon.

Dietmar Hipp (Spiegel) hält es für "juristisch heikel" und "politisch falsch", dass das Oberlandesgericht Dresden den Eltern einen finanziellen Ausgleich für ihren Verdienstausfall verweigert. Das Gesetz bezwecke, entgegen der Ansicht der Richter, den Eltern zu ermöglichen, Familie und Beruf besser zu vereinen. Die Kläger planen den Bundesgerichtshof anzurufen.

VG Düsseldorf zu Oberbürgermeister-Aufruf: Der Düsseldorfer Oberbürgermeister Thomas Geisel durfte nicht aus seinem Amt heraus zu einer Gegendemonstration gegen eine geplante Dügida-Veranstaltung aufrufen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf und beanstandete, der Oberbürgermeister habe seine Neutralitätspflicht verletzt. Da keine Wiederholungsgefahr vorliege, wurde die Feststellungsklage der betroffenen Demonstrations-Anmelder allerdings abgewiesen. Eine Berufung sei jedoch zulässig, schreibt spiegel.de.

BVerfG – NPD-Verbot: Der Bundesrat hat einen weiteren Schriftsatz in Karlsruhe eingereicht, welcher anhand der jüngsten Aktivitäten der NPD belegen soll, dass die Partei eine "Atmosphäre der Angst" schaffe und daher verfassungswidrig sei. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Bundesrat dazu angehalten, weitere Belege vorzulegen. Die derzeitigen Ausschreitungen gegen Flüchtlinge könnten sich auf das Verfahren auswirken. Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) und Samstags-FAZ (Justus Bender/Helene Bubrowski) geben einen Einblick in die Argumentation des Bundesrats. Die FAS (Peter Carstens) bringt in einem kurzen Beitrag Beispiele aus den unveröffentlichten Belegen des Bundesrats, welche der Zeitung vorliegen.

Wolfgang Janisch (Samstags-SZ) ist der Ansicht, die derzeitigen Übergriffe von Rechten auf Flüchtlinge zeigten, dass die NPD nicht nur theoretisch eine Atmosphäre der Angst schaffe. Er betont, dass die Partei zwar demokratisch dazu legitimiert sei, zu Demonstrationen aufzurufen, dass sich am Ende des Verbotsverfahrens allerdings ein Bild aus "Drohung, Gewalt und Hasspropaganda" zeigen werde – die derzeitigen Ausschreitungen bildeten einen Mosaikstein.

LG Duisburg – Loveparade: Am morgigen Dienstag beginnt das erste Gerichtsverfahren wegen des Loveparade-Unglücks aus dem Jahr 2010. Ein damals eingesetzter Feuerwehrmann klagt vor dem Landgericht Duisburg gegen die Veranstalter auf 90.000 Euro Schmerzensgeld, da er wegen psychischer Folgeschäden nach dem Einsatz dienstunfähig geworden sei. Der Focus (Frank Lehmkuhl) kündigt den Beginn des Prozesses kurz an.

LG München I – Deutsche Bank-Prozess: Im Deutsche Bank-Prozess vor dem Landgericht München I hat die Staatsanwaltschaft beantragt, 30 weitere Zeugen zu hören. Die Verteidigung vermutet einen letzten Versuch der Anklage, den Prozessbetrug der ehemaligen und aktuellen Bankvorstände zu beweisen. Die Samstags-FAZ (Joachim Jahn) berichtet über den Verhandlungstag und die Aussage des zuständigen Berichterstatters im Kirch-Prozess, Andreas Harz. Die Samstags-Welt weist kurz daraufhin, dass Andreas Harz in seiner Aussage auch die Kritik des früheren Deutsche Bank-Chefs Josef Ackermann zurück gewiesen hat, die Prozessführung sei ihm gegenüber im Verfahren um die Pleite des Kirch-Konzerns "feindselig und unfair" gewesen.

Joachim Jahn (Samstags-FAZ) meint in einem separaten Kommentar, das Vorgehen der Anklage drohe das Verfahren in die Länge zu ziehen. Er spekuliert über einen "Akt der Verzweiflung" der Staatsanwaltschaft, denn die Beweise könnten nicht reichen, um den Verdacht des Prozessbetrugs zu bestätigen. Auch die Aussage Harz' belaste die Angeklagten nicht.

StA Hamburg - Gysi: Die Staatsanwaltschaft Hamburg erhebt keine Anklage gegen Gregor Gysi (Die Linke) – der Politiker sei nicht hinreichend verdächtig, eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft hob somit eine Weisung des Hamburger Generalstaatsanwalts Lutz von Selle auf, betonte allerdings, dass nachträglich eingegangene Unterlagen weitere Ermittlungen veranlassten. Die Samstags-SZ (Thomas Hahn) ruft auch den Eklat um das Vorgehen des GenStA im Fall Gysi in Erinnerung.

StA Kiel – Sig Sauer: Rüstungsgegner haben vergangenen Donnerstag Anzeige gegen den Waffenhersteller Sig Sauer bei der Staatsanwaltschaft Kiel erhoben. Sie werfen dem Unternehmen vor, illegalerweise Waffen nach Mexiko exportiert zu haben und daher für die Tötung von 12 Menschen mitverantwortlich zu sein, teilt die Montags-taz (Wolf-Dieter Vogel) mit. Recherchen von taz und ARD-"Weltspiegel" belegten, dass die jeweiligen Täter eine Sig Sauer-Waffe verwendeten.

Germanwings-Klagen: Der Anwalt Elmar Giemulla, welcher 39 Familien der Opfer des Germanwings-Absturzes vertritt, will einen Weg gefunden haben, wie er das Montrealer Abkommen umgehen und die Lufthansa in den USA verklagen kann, weiß der Focus (xl). Die Betroffenen könnten dann mit Schadensersatz in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe rechnen.

Netzpolizik.org: "Wer wusste wann was?" Die Montags-FAZ (Günter Bannas) rekonstruiert die "Affäre netzpolitik.org", welche "ein Lehrstück politischer Krisenbewältigung" markieren könnte.

Rechtsmittel im Strafrecht: Eine Gruppe von europäischen Rechtsprofessoren hat begonnen, die unterschiedlichen europäischen Standards für Rechtsmittel in Strafverfahren zu vergleichen; bisher gebe es keine Ländervergleiche. lto.de (Tanja Podolski) weiß, wie und warum die Rechtsprofessoren das auf zwei Jahre geplante Projekt angehen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. bis 31. August 2015: Reform der EU – BVerfG stärkt Pressefreiheit – Versammlungsverbot in Heidenau . In: Legal Tribune Online, 31.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16750/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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