Die juristische Presseschau vom 30.Mai 2017: Netz­werk­durch­set­zungs­ge­setz / Urhe­ber­recht / Par­tei­en­fi­nan­zie­rung

30.05.2017

Justiz

EuGH zu H.C. Chavez-Vilchez: Ibrahim Kanalan (verfassungsblog.de) beleuchtet die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum abgeleiteten Aufenthaltsrecht aus der Unionsbürgerschaft. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Gerichtshof in der Entscheidung die Rechte des Kindes und des drittstaatsangehörigen Elternteils, der die tatsächliche und tägliche Sorge wahrnimmt, gestärkt habe.

LG München – NSU-Verfahren: Heute soll im NSU-Verfahren der vom Gericht bestellte Gutachter Henning Saß die Aussagen von Psychiater Joachim Bauer, der ein Gutachten über Beate Zschäpe abgegeben hatte, bewerten. Die taz (Konrad Litschko) zitiert aus der schriftlichen Stellungnahme von Saß, wonach Bauers Gutachten "offensichtlich nicht gestützt auf die speziellen Kenntnisse und Erfahrungen in der forensischen Psychiatrie" sei. Anders als Bauer hatte Saß der Angeklagten volle Schuldfähigkeit attestiert.

LG Dessau – Vergewaltigungs- und Mordprozess: Die SZ (Annette Ramelsberger) stellt einen Fall dar, der derzeit vor dem Landgericht Dessau verhandelt wird. Im Mai vergangenen Jahres soll der Angeklagte die 25-jährige chinesische Studentin Yangjie Li brutal vergewaltigt und ermordet haben. Es sei ein zutiefst verstörender Prozess, in dem der mutmaßliche Täter keinerlei Reue zeige, so Ramelsberger.

LG Stuttgart zu Schlecker-Bankrott. Das Landgericht Stuttgart hat das Verfahren gegen Christa Schlecker, die Ehefrau des Chefs der Drogeriekette Anton Schlecker, gegen Zahlung von 60.000 Euro eingestellt. Ihr war Beihilfe zum Bankrott vorgeworfen worden, weil sie üppige Beraterhonorare noch zu einem Zeitpunkt erhalten hatte, als das Unternehmen bereits zahlungsunfähig war. lto.de, Hbl (Martin-W. Buchenau) und SZ (Stefan Mayr) berichten.

OLG Hamm zu wilden Wisenten: SZ (Jan Bielicki), taz (Heike Holdinghausen) und lto.de berichten über eine aktuelle Entscheidung zu den Pflichten im Umgang mit wilden Wisenten. Der Verein "Wisent-Welt-Wittgenstein" hatte vor einiger Zeit eine Herde Wisente ausgewildert. Da diese aber Schäden am Baumbestand verursachten, erhoben die betroffenen Waldbesitzer Klage. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun den beklagten Verein verurteilt, "geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die freigelassenen Wisente die auf den klägerischen Waldgrundstücken wachsenden Bäume beschädigen". Allerdings treffe dies den Verein nur, soweit "dem beklagten Verein die nach Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen Ausnahmegenehmigungen durch die zuständigen Behörden erteilt werden". Die Revision wurde zugelassen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30.Mai 2017: Netzwerkdurchsetzungsgesetz / Urheberrecht / Parteienfinanzierung . In: Legal Tribune Online, 30.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23055/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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