Die juristische Presseschau vom 29. März 2017: Ermitt­lungen wegen tür­ki­scher Geheim­di­en­st­ar­beit / Betriebsrat ver­langt Kün­di­gung / Streit im NSU-Pro­zess

29.03.2017

Justiz

EuGH zu Sanktionen gegen russische Unternehmen: Die im Zuge des Ukraine-Konflikts von der Europäischen Union verhängten Sanktionen gegen russische Unternehmen verstoßen nicht gegen Unionsrecht. Das hat der Europäische Gerichtshof nach Meldungen der FAZ (Marcus Jung) und von lto.de entschieden. Der russische Ölkonzern Rosneft hatte vor einem britischen Gericht geklagt und sich auf seine unternehmerische Freiheit berufen.

BAG zu Kündigungverlangen des Betriebsrats: Das Bundesarbeitsgericht hat eine Kündigung bestätigt, die vom Betriebsrat gerichtlich erstritten wurde. Der Betriebsrat hatte nach mehreren Zwischenfällen gemäß § 104 Betriebsverfassungsgesetz die Kündigung der Arbeitnehmerin gefordert und damit vor Gericht Erfolg. Als der Arbeitgeber dem Urteil nachkam, wehrte sich die Arbeitnehmerin, war aber nur teilweise erfolgreich. Zwar sei die fristlose Kündigung unwirksam, die hilfsweise ordentliche fristlose Kündigung sei jedoch rechtmäßig ergangen. Insoweit entfalte das vom Betriebsrat erstrittene Urteil, in dessen Verfahren die Arbeitnehmerin beteiligt wurde, eine präjudizielle Wirkung, so das Bundesarbeitsgericht. Den Fall schildern die SZ (Detlef Esslinger), die FAZ (Hendrik Wieduwilt) und community.beck.de (Markus Stoffels). Auf lto.de analysiert Rechtsprofessor Michael Fuhlrott das Urteil.

VG Schleswig zu Dieselautos: Die Umweltschutzorganisation BUND ist mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gescheitert, mit dem sie das Kraftfahrt-Bundesamt verpflichten wollte, den Verkauf von Dieselautos zu verbieten. Das Gericht argumentierte, dass das Unionsrecht ein solches Verkaufsverbot nicht zulasse. Außerdem gebe es bereits Abgastestmethoden für Fahrzeuggenehmigungen. Den Rechtsstreit schildert die FAZ (Martin Gropp).

EuGH – Dublin-Verordnung: Der Europäische Gerichtshof prüft, ob Flüchtlinge, die 2015 und 2016 nach Österreich und Slowenien einreisten, nach Kroatien abgeschoben werden können. Fraglich ist dabei, ob der geduldete Grenzübertritt nach Kroatien eine illegale Einreise im Sinne der Dublin-Verordnung gewesen sei. Es gehe also um die "rechtliche Beurteilung der Praxis des Durchwinkens", zitiert die SZ (Wolfgang Janisch) einen Vertreter der EU-Kommission.

OLG München – NSU-Prozess: Im NSU-Prozess ist der Streit zwischen den diversen Verteidigern der Hauptangeklagten Beate Zschäpe eskaliert. Nachdem die Verteidiger Sturm, Heer und Stahl erneut ihre Entlassung beantragt hatten, haben die weiteren Verteidiger Hermann Borchert und Mathias Grasel die dabei erhobenen Vorwürfe in einem Schreiben an das Gericht als "Unverschämtheit" zurückgewiesen. Außerdem hätten die Kollegen ihre Schweigepflicht verletzt. Über den Konflikt schreiben die SZ (Wiebke Ramm) und die taz (Konrad Litschko).

Annette Ramelsberger (SZ) äußert Verständnis für den Unmut der Pflichtverteidiger. Auf das Urteil müssten sie trotzdem warten: "Die Angeklagte wird in Haft kommen, ihren Verteidigern verheißt es die Freiheit."

blog.zeit.de (Tom Sundermann) wirft einen Blick auf den kommenden Abschluss des Verfahrens. Wann es ende, sei noch nicht abzusehen. Nach Ende der Hauptverhandlung ergehe aber sehr bald das Urteil.

LG Frankfurt/Main – S&K-Prozess: Am heutigen Mittwoch wird das Landgericht Frankfurt am Main sein Urteil im Prozess gegen die Gründer der Immobiliengruppe S&K verkünden. Nach einer Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwalt und Verteidigung werden die Hauptangeklagten voraussichtlich wegen Untreue in besonders schweren Fällen zu Freiheitsstrafen zwischen achteinhalb und neuneinhalb Jahren verurteilt. Die FAZ (Marcus Jung) geht davon aus, dass das Gericht nicht von dieser Zusage abweichen wird, und stellt den Vorsitzenden Richter Alexander El Duwaik vor.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. März 2017: Ermittlungen wegen türkischer Geheimdienstarbeit / Betriebsrat verlangt Kündigung / Streit im NSU-Prozess . In: Legal Tribune Online, 29.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22506/ (abgerufen am: 02.05.2024 )

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