Die juristische Presseschau vom 18. November 2014: Reform des Vergewaltigungsparagrafen – BAG zu Arbeitszeugnis – Middelhoff in U-Haft

18.11.2014

Justiz

BGH – Revision der "Düsseldorfer Terrorzelle": Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat vergangenen Donnerstag vier Mitglieder der sogenannten "Düsseldorfer Terrorzelle" zu hohen Freiheitsstrafen verurteilt. Drei der vier Verurteilten haben nun Revision eingelegt, meldet die SZ.

LG Essen - Middelhoff: Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff wurde am vergangenen Freitag zu drei Jahren Haft wegen Untreue und Steuerhinterziehung verurteilt. Er wurde sodann wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen. Nach dem Haftprüfungstermin am gestrigen Montag wird er zunächst in Haft bleiben. Eine Entscheidung über die Aussetzung des Haftbefehls sei noch nicht getroffen, so das Landgericht Essen. Es müssten noch weitere Unterlagen geprüft werden. Dies berichten die FAZ (Brigitte Koch), die SZ (cbu) und lawblog.de.

Das Handelsblatt (Massimo Bognanni) berichtet zudem von den weiteren Prozessen um Middelhoff. Es sei unklar wie sich die Untersuchungshaft auf verschiedene Zivilprozesse des Betroffenen auswirke. Am heutigen Dienstag wird das Verfahren von Middelhoff gegen die Bank Sal. Oppenheimer vor dem Landgericht Köln beginnen. Des Weiteren sei er Beschuldigter in verschiedenen Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts der falschen uneidlichen Aussage.

Heribert Prantl (SZ) hält es für falsch, dass das Gericht den Vollzug des Haftbefehls nicht ausgesetzt hat. Da "nur" Fluchtgefahr, keine Verdunkelungsgefahr, die Untersuchungshaft rechtfertige, hätte das Gericht weniger einschneidende Maßnahmen, beispielsweise "Hausarrest", zur Verhinderung von Middelhoffs Flucht anordnen müssen. Seines Erachtens finde sich der Haftgrund nicht im Gesetz, sondern im "Volkszorn".

Helmut Kohl - Urteilsgründe: Die 14. Zivilkammer des Landgerichts Köln untersagte den Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens sowie dem Verlag vergangenen Donnerstag die Veröffentlichung vieler Zitate des Altkanzlers. Kohl hatte einen entsprechenden Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt. Die SZ (Hans Leyendecker) befasst sich jetzt auch mit den Entscheidungsgründen des Gerichts. Dieses begründete nicht nur die Entscheidung selbst, sondern äußerte sich insbesondere zur Zuständigkeit der 14. Zivilkammer. Diese wurde unter anderem von den Juristen des betroffenen Verlags angezweifelt. Sie hielten die Zivilkammer für Pressesachen für zuständig. Das Gericht ist der Ansicht Schwan habe eine mit Kohl geschlossene Geheimhaltungsabrede gebrochen. Die Kammer stellte daher in vielen Punkten eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Altkanzlers fest, allerdings begründe in manchen Fällen ein besonderes öffentliches Interesse die Veröffentlichung bestimmter Zitate.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. November 2014: Reform des Vergewaltigungsparagrafen – BAG zu Arbeitszeugnis – Middelhoff in U-Haft . In: Legal Tribune Online, 18.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13835/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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