Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. Juli 2014: Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath – TTIP und Transparenz – BGH zu Abschleppwucher

07.07.2014

Justiz

BGH zu Wucherpreisen für Abschleppen: blog.beck.de (Carsten Krumm) berichtet von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) von Freitag zu Pkw-Abschleppkosten. Danach sind die Kosten, die private Abschleppdienste Falschparkern in Rechnung stellen dürfen, durch das Wirtschaftlichkeitsgebot begrenzt. Dieses umfasst diejenigen Aufwendungen, die "ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Besitzers der Parkflächen machen würde". Nach Ansicht des BGH müssen die Abschleppkosten mit dem "verglichen werden, was üblicherweise in der Region dafür verlangt wird". Im konkreten Fall hatte das Abschleppunternehmen einen Pauschalbetrag von 250 Euro verlangt.

BVerfG - Erbschaftsteuer: Am kommenden Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Sachen Erbschaftsteuer. Gegenstand des Verfahrens ist eine Ausnahmeregelung, nach der sich Betriebe weitgehend von der Erbschaftsteuer befreien lassen können. Das Handelsblatt (Anja Müller) exemplifiziert die Problematik anhand eines Unternehmers aus Niedersachsen, der den Hauptteil seines Unternehmens an seine Kinder verschenkt und damit die Erbfolge vorweggenommen hat – um für den Fall vorzubeugen, dass das Bundesverfassungsgericht die Ausnahmeregelung kippt.

Marc Beise (sueddeutsche.de) sieht in der Ausnahmeregelung eine Diskriminierung aller übrigen Erben und meint, man müsse auch nach alternativen Wegen zum Schutz von Familienunternehmen beim Erbübergang suchen.

Mutmaßlicher Doppelagent beim BND: Die Samstags-FAZ und die Samstags-SZ berichten über den Fall eines mutmaßlichen Doppelagenten beim BND. Dieser soll für ausländische Nachrichtendienste tätig gewesen sein, so der Vorwurf des Generalbundesanwalts. Offenbar soll es auch amerikanische Abnehmer für sein Material gegeben haben, wobei der BND-Agent anscheinend auch Informationen zum NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages weitergegeben habe. Jasper von Altenbockum (Samstags-FAZ) meint, die Ereignisse passten "in das Bild von skrupellosen Geheimdiensten, deren Grenzüberschreitungen und Selbstherrlichkeit die Grundlagen zerstören, die sie zu schützen vorgeben". Hans Leyendecker, Georg Mascolo und andere (Samstags-SZ) resümieren: "In diesem Geschäft gibt es in Wahrheit keine Freunde. Man interessiert sich für alle und alles."

OLG München - Schmerzensgeld für Bericht über Brust-OP: Wie spiegel.de berichtet, verhandelt das Oberlandesgericht München am Dienstag über eine Schmerzensgeldforderung der Schauspielerin Simone Thomalla (Tatort) gegen die Zeitschrift "Closer". Dort sei 2012 in einem Bericht über eine vermeintliche Brust-OP der Schauspielerin spekuliert worden. Anstoß sei für das Blatt eine Narbe im Dekolleté der Schauspielerin gewesen. Das Blatt habe "Tatort-Kommissarin plötzlich mit großer Narbe im Ausschnitt - Heimliche Brust-OP?" getitelt. Allerdings sei die Narbe schon sieben Jahre alt gewesen.

OLG München - NSU-Prozess: Renitente Zeugen, Befangenheitsanträge, Haftprüfungen: Die Montags-SZ (Tanjev Schultz) berichtet über den Fortgang des NSU-Prozesses vor dem Oberlandesgericht München. Die Richter seien dem Vorwurf ausgesetzt, dem strafprozessualen Beschleunigungsgebot nicht gerecht zu werden. Dennoch gehe es voran – "es dauert nur seine Zeit". Die Richter verwiesen auf die Komplexität des Verfahrens.

Tanjev Schultz (Montags-SZ) meint, mit Ablehnung des Antrags des Angeklagten Ralf Wohlleben, aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden, habe das Gericht nun "deutlich wie nie zuvor" erkennen lassen, wie es die bisherige Beweisaufnahme bewertet.

NS-Verbrechen auf der Spur: Wie die Montags-SZ meldet, hat die NS-Fahndungsstelle in Ludwigsburg mutmaßliche NS-Verbrecher in Deutschland aufgespürt. 17 Aufseher des früheren deutschen Vernichtungslagers Majdanek in Polen stünden auf der Liste der Fahnder; der Vorwurf lautet Beihilfe zum Mord. Die Ergebnisse der Vorermittlungen seien in drei Fällen an die Staatsanwaltschaften Mainz und Stuttgart übergeben worden.

Neuer Präsident am BVerwG: Seit dem 1. Juli ist Klaus Rennert Präsident am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Montags-FAZ (Reinhard Müller) portraitiert den Honorarprofessor der Universität Freiburg, der ein Kommunalwahlrecht für Nicht-EU-Ausländer ausschließe und sich besonders dafür interessiere, wie sich die Justiz in der Öffentlichkeit darstellt.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 5. bis 7. Juli 2014: Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath – TTIP und Transparenz – BGH zu Abschleppwucher . In: Legal Tribune Online, 07.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12462/ (abgerufen am: 03.05.2024 )

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