Die juristische Presseschau vom 7. Oktober 2015: Safe-Har­bour gekippt – Presse-Grosso gewinnt – Geständnis nach 28 Jahren

07.10.2015

Justiz

BGH zu Presse-Grosso: Der Bundesgerichtshof hat am gestrigen Dienstag die Klage des Bauer-Verlags gegen den Bundesverband Presse-Grosso abgewiesen, berichten FAZ (Jan Hauser), SZ (Wolfgang Janisch) und lto.de. Das zentrale Verhandlungsmandat des Verbandes gewährleiste einen flächendeckenden und diskriminierungsfreien Pressevertrieb, weshalb die zugrundeliegende Ausnahmevorschrift im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht zu beanstanden sei. Der Verlag hatte das Mandat zugunsten einzelner Absprachen mit verschiedenen Großhändlern kippen wollen.

EuGH – Wohnsitzauflage: Flüchtlinge, die mangels individueller Verfolgung, aber aufgrund von Gefahr für Leib oder Leben in ihrem Heimatland einen Aufenthaltsstatus erhalten, bekommen Sozialhilfe nur unter der Auflage, an einem bestimmten Ort ihren Wohnsitz zu nehmen. Der Eingriff in die Bewegungsfreiheit hänge eng mit dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zusammen, weil Mobilität für diese heute besonders bedeutsam sei, schreibt Generalanwalt Villalón in seiner Stellungnahme. Die von Deutschland genannten Begründungen könnten den Eingriff nicht rechtfertigen. Es berichtet verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis).

VGH Kassel zu Diplom: Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass nach Umstellung auf den Bachelor und Ablauf der zehnjährigen Übergangsfrist kein Anspruch mehr bestehe auf den Abschluss mit Diplom. Der im 50. Fachsemester studierende Kläger war, während er den letzten Schein kurz vor Fristablauf erwerben wollte, erkrankt, meldet die SZ.

StA Köln – NSU-Nebenklägerin: Im Fall der wohl nicht existenten Nebenklägerin im NSU-Prozess hat die Staatsanwaltschaft Köln ein Ermittlungsverfahren gegen den Nebenkläger eingeleitet, der das Mandat vermittelt haben soll, meldet lto.de. swr.de (Holger Schmidt) rekapituliert, wie es zur Mandatsvermittlung kam und wie das Fehlen der Mandantin entdeckt wurde.

LG Karlsruhe – Mordprozess: Fast 30 Jahre, nachdem eine junge Frau getötet wurde, hat sich ein Mann den Behörden gestellt und die Tat gestanden. Vor dem Landgericht Karlsruhe findet der Prozess gegen den heute 48-Jährigen statt. Weil er zur Tatzeit 20 Jahre als war, muss das Gericht auch entscheiden, ob Jugendstrafrecht angewandt wird, berichten taz (Benno Stieber), FAZ (Rüdiger Soldt) und SZ (Charlotte Theile).

LG Dresden – Infinus: Das Landgericht Dresden hat die Anklage zum Skandal um den insolventen Infinus-Finanzkonzern zugelassen, meldet die Welt. Am 16. November beginnt der Prozess gegen sechs ehemalige Manager wegen gewerbsmäßigen Betrugs in besonders schweren Fällen und Kapitalanlagebetrugs bzw. Beihilfe dazu. Die Anklage ist auf einen Teil der Finanzinstrumente beschränkt und bezieht sich damit auf rund 22.000 der mutmaßlich 54.000 Geschädigten und einen Schaden von 312 Millionen Euro bei einem angenommenen Gesamtschaden von 2,1 Milliarden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 7. Oktober 2015: Safe-Harbour gekippt – Presse-Grosso gewinnt – Geständnis nach 28 Jahren . In: Legal Tribune Online, 07.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17116/ (abgerufen am: 06.05.2024 )

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