Die juristische Presseschau vom 31. Januar 2014: Vaterschaftsanfechtung verfassungswidrig – Berufungserfolg für Raucher – Amanda Knox verurteilt

31.01.2014

Mehr Sein als Schein: Die Bestimmungen zur behördlichen Anfechtung einer Vaterschaft sind verfassungswidrig. Außerdem in der Presseschau: Oppositionsrechte im Bundestag, Etappensieg für rauchenden Rentner, Abschied für Tolksdorf, erneuter Schuldspruch gegen Amanda Knox, Resozialisierung von Finanzjongleuren und eine Online-Petition gegen ein Jugend-Idol.

Thema des Tages

Behördliche Vaterschaftsanfechtung: Eine 2008 eingeführte Bestimmung des Bürgerlichen Gesetzbuches zur behördlichen Anfechtung vermuteter Scheinvaterschaften ist nach einem jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig und damit nichtig. Die Regelung zielte darauf ab, Missbräuche in Fällen zu verhindern, in denen ein Deutscher die Vaterschaft des Kindes einer ausländischen Mutter anerkennt und dem Kind hierdurch die deutsche Staatsbürgerschaft und der Mutter ein Aufenthaltsrecht verschafft. Wie SZ (Robert Rossmann) und taz (Christian Rath) berichten, sah es das Verfassungsgericht zwar als legitimen Zweck an, Missbräuche zu ahnden, die gesetzliche Lösung greife jedoch unverhältnismäßig in den grundrechtlichen Schutz vor dem Wegfall der Staatsangehörigkeit und in das Elternrecht ein, indem sie betroffene Kinder unter Umständen staatenlos mache und Eltern einem Generalverdacht aussetze.

Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) begrüßt die Entscheidung in seiner Kolumne als die verfassungsgerichtliche Korrektur eines Gesetzgebers, der sich "offenbar von migrationspolitischem Fachidiotentum verführen" hat lassen und hierbei in einer Sprachlosigkeit auslösenden Weise im Familienrecht herumgepfuscht habe. Helene Bubrowski (FAZ) meint dagegen, dass Vaterschaft "überdehnt" werde, wenn sie einzig der Verschaffung von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsrecht diene. Um derartiges künftig zu verhindern, müsse "die Anerkennung der Vaterschaft erst zum Geschäftsmodell werden."

Rechtspolitik

Oppositions-Rechte: Nach einer Meldung der FAZ (Günter Bannas) hat sich der Ältestenrat des Bundestages nicht auf eine Formulierung einigen können, mit der Minderheitsrechte der Opposition verwirklicht werden könnten. Linke und Grüne bestünden nach wie vor auf Gesetzesänderungen und Änderungen der Geschäftsordnung. Der Vorschlag des Bundestags-Präsidenten Norbert Lammert (CDU), verringerte Quoren etwa zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses durch einfachen Parlamentsbeschluss herbeizuführen, sei demgegenüber "nicht rechtssicher genug."

Heribert Prantl (SZ) kommentiert, dass die Oppositions-Parteien mit ihren Forderungen auch dem Parlamentarismus dienten. Ein Parlament, in dem die Rechte der Minderheit vom Wohlwollen der Mehrheit abhinge, verkomme zur "Verlautbarungsanstalt der Regierung."

Mietrecht: Die große Koalition plant zahlreiche Neuregelungen im Bereich des Mietrechts. Fachanwalt Dominik Schüller setzt sich für lto.de kritisch mit Vorschlägen zu einer Mietpreisbremse, Neufestlegungen zur Mietfläche, einer neuen Berechnungsmethode für Mietspiegel und zur Frage, wer die Maklerprovision schuldet, auseinander. Das Handelsblatt (Reiner Reichel) berichtet in seinem Immobilien-Teil über einen Vorschlag des Maklerverbandes IVD. Als Alternative zur Mietpreisbremse sollten wirtschaftsstrafrechtliche Bestimmungen, nach denen Vermieter eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn sie überhöhte Mieten verlangen, konsequenter angewendet werden. Gegebenenfalls solle eine Beweislastumkehr normiert werden, nach der Vermieter nachweisen müssten, dass ein Wohnraummangel im betroffenen Gebiet nicht vorliege.

Raubkunst: Das Feuilleton der FAZ veröffentlicht eine am gestrigen Donnerstag im Berliner Dokumentationszentrum Topographie des Terrors gehaltene Rede Ronald S. Lauders, in der der Präsident des World Jewish Congress den deutschen Umgang mit Raubkunst kritisiert und Lösungsvorschläge anbietet. Der kürzlich vorgestellte bayrische Gesetzentwurf könne Unrecht korrigieren, zudem solle aber auf Grundlage der Washingtoner Erklärung von 1998 eine Kommission gebildet werden, die mit einem "proaktiven Ansatz" Sammlungen in Museen überprüft und nach ursprünglichen Besitzern sucht.

Finanzaufsicht: Das Handelsblatt widmet in seinem Wochenende-Teil mehrere Beiträge den "Gierigen", dubiosen Firmen am sogenannten grauen Markt, die Anleger um ihr Geld fürchten lassen würden. Ein Beitrag (S. Afhüppe/F. Drost/S. Kersting) befasst sich mit dem Vorschlag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen die Kontrolle über Finanzanlagevermittler zu übertragen. In einem Interview (Frank Drost/Silke Kersting) äußert sich Gerd Billen, Staatssekretär für Verbraucherschutz im Bundesjustizministerium, hierzu und den Konsequenzen aus der Prokon-Insolvenz.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Januar 2014: Vaterschaftsanfechtung verfassungswidrig – Berufungserfolg für Raucher – Amanda Knox verurteilt . In: Legal Tribune Online, 31.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10842/ (abgerufen am: 14.05.2024 )

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