Die juristische Presseschau vom 30. November 2016: Kopf­tuch im Gericht und in der Kita / Reichs­bürger ohne Waffen / 40 Euro für ver­spä­tete Lohn­zah­lung

30.11.2016

Justiz

VG Aachen zu bewaffneten Rockern: Rockern, die einer Gruppe wie "MC Gremium" angehören, kann der Waffenschein wegen "Unzuverlässigkeit" entzogen werden, auch wenn sie selbst nicht vorbestraft sind und gegen das konkrete "Chapter" nichts vorliegt. Das entschied laut lawblog.de (Udo Vetter) das Verwaltungsgericht Aachen in einem Eilverfahren.

OVG Lüneburg zu Abschiebung nach Ungarn: Deutschland darf Flüchtlinge, die über Ungarn in die EU eingereist sind, nicht nach Ungarn abschieben, obwohl Ungarn nach den Dublin-Regeln für das Asylverfahren zuständig wäre. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg begründete dies laut lto.de mit erheblichen Mängeln des ungarischen Asylverfahrens und drohender unmenschlicher Behandlung.

AGH Hamm zu unwürdigem Anwalt: Der Anwaltsgerichtshof beim OLG Hamm hat laut lto.de gebilligt, dass die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf einem indischen "advocate" die Aufnahme wegen Unwürdigkeit verweigerte. Der Mann sei zwar ausreichend qualifiziert, habe aber immer wieder Straftaten verübt, zuletzt 2007 ein Verkehrsdelikt.

LG Hamburg zu manipuliertem Audi: Die Käuferin eines manipulierten Audi Q3 kann vom Kauf zurücktreten, weil die Straßenverkehrszulassung und die Genehmigungen des Autos auf der Grundlage falscher Werte erteilt worden seien. Dies sei für das Gericht kein geringfügiger Mangel, meldet die FAZ (Hendrik Wieduwilt).

LAG Köln zu verspäteter Lohnzahlung: Der Arbeitnehmer kann bei verspäteter Lohnzahlung vom Arbeitgeber pauschal 40 Euro als Schadensersatz verlangen. Diese Kostenpauschale, die 2014 eingeführt worden war (§ 288 Abs. 5 Bürgerliches Gesetzbuch), gelte auch im Arbeitsrecht, so eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln aus der vergangenen Woche, die communitiy.beck.de (Markus Stoffels) erläutert.

LG München I – künstliche Lebensverlängerung: Das Landgericht München I muss über die Schmerzensgeldforderung gegen einen Arzt entscheiden, dem vorgeworfen wird, er habe den Vater des Klägers zu lange künstlich ernährt. Eine Lebensverlängerung sei im Jahr vor dem Tod angesichts der zahlreichen Leiden des Vaters nicht mehr angezeigt gewesen. lto.de beschreibt den Fall. Mitte Januar soll das Urteil verkündet werden.

VG Frankfurt/Oder – Täuschung durch BAMF-Beamten?: Ein Asylbewerber aus Afghanistan, der seinen Asylantrag in der Anhörung durch das Bundesamt für Asyl und Flüchtlinge zurückgenommen hatte, ficht diese Rücknahme an und klagt deshalb vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder. Dem BAMF-Anhörer wird vorgeworfen, er habe den Mann getäuscht, zum Beispiel indem er zu niedrige Anerkennungsquoten nannte. Die taz (Ralf Pauli) berichtet vom Fall.

BFH - Grundbesitzkürzung: Der Steuerberater Klaus Bührer stellt in einem FAZ-Gastbeitrag ein Rechtsproblem vor, über das der Große Senat des Bundesfinanzhofs demnächst entscheiden muss. Dabei geht es um die Wirksamkeit von Gestaltungen, mit denen Immobiliengesellschaften versuchen, der Gewerbesteuer zu entgehen.

EuGH – Visum und öffentliche Sicherheit: Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof spricht sich für einen weiten Begriff der "öffentlichen Sicherheit" im Visarecht aus. Deutschland habe deshalb einer iranischen Studentin, die in Deutschland ein Promotionsstudium aufnehmen wollte, das Visum verweigern dürfen. Die Sorge der Behörden, dass die Studentin ihr Wissen für militärische Zwecke weitergeben werde, falle unter den Begriff "öffentliche Sicherheit", so der Generalanwalt laut lto.de.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. November 2016: Kopftuch im Gericht und in der Kita / Reichsbürger ohne Waffen / 40 Euro für verspätete Lohnzahlung . In: Legal Tribune Online, 30.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21298/ (abgerufen am: 14.05.2024 )

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