Die juristische Presseschau vom 30. September 2014: Karadzic vor Verurteilung – Ermittlungen zu Oktoberfest-Anschlag? – Niederlage für Katalonien

30.09.2014

Justiz

EU - Beihilfeverfahren: Die EU-Kommission veröffentlicht am heutigen Dienstag ihre im Juni getroffene Entscheidung, gegen Irland und Luxemburg Beihilfeverfahren einzuleiten. Jeweiliger Hintergrund sind sogenannte "Tax Rulings" der betroffenen Mitgliedsstaaten, Vorbescheide der Steuerbehörden, in denen Unternehmen wie Apple nach Ansicht der Kommission unberechtigt bevorzugt worden seien. Die FAZ (Marcus Theurer/Werner Mussler) macht in ihrem Bericht eine von der Kommission ausgehende Verschärfung der Gangart aus. Bislang sei das Beihilferecht nicht auf Steuerfragen angewendet worden.

BVerfG – NPD-Verbot: Die SZ (Tanjev Schultz/Mike Szymanski) beschreibt, wie zahlreiche rechtsextreme Aktivisten in Vorbereitung eines möglichen Parteiverbots der NPD durch das Bundesverfassungsgericht gegenwärtig mit der Gründung neuer Parteien beschäftigt sind. Ein eingerückter Beitrag (Wolfgang Janisch) bezeichnet die Erfolgsaussichten des Verbotsverfahrens als "offen." Die zwischenzeitlich ausgeschiedenen Verfassungsrichter Gertrude Lübbe-Wolff und Michael Gerhardt hätten zwar als "absolut unempfänglich für politischen Druck, wie er sich im NPD-Fall entfalten könnte" gegolten. Dafür habe der als Nachfolger Gerhardts als Berichterstatter nun tätige frühere Ministerpräsident Peter Müller im Jahr 2000 im Bundesrat gegen einen Verbotsantrag gestimmt.

OLG München – NSU-Prozess: Nach Darstellung von focus.de mehren sich im vor dem Oberlandesgericht München laufenden Verfahren gegen Beate Zschäpe und andere Hinweise, dass der Unterstützerkreis des mutmaßlichen NSU-Trios größer war, als in der Anklageschrift dargestellt. Gerade die Befragung des Zeugen Tino Brandt habe belegt, dass das Gericht nun auch empfänglicher für die bislang nur von den Nebenklagebevollmächtigten vertretene These sei.

OVG Hamburg zu Uber: Nach Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Hamburg ist die gegen den Fahrdienst Uber verhängte Verbotsverfügung rechtmäßig. Im Gegensatz zur Vorinstanz habe das Gericht die Zuständigkeit der Hamburger Wirtschaftsbehörde festgestellt, schreibt lto.de. Auch die materielle Rechtmäßigkeit der Verfügung unterläge keinen Zweifeln.

AG Berlin-Mitte zu Prüfbericht: Rechtsanwalt Jürgen Melchior (ra-melchior.blog.de) macht auf ein Urteil des Amtsgerichts Mitte von Berlin aufmerksam. In diesem sei dem Versuch einer beklagten Versicherung, einem fiktiv abrechnenden Unfallgeschädigten mittels eines sogenannten Prüfberichts den Schadensersatz eigenmächtig zu kürzen, "die verdiente Abfuhr erteilt" worden. Nach Auffassung des Gerichts bestehe der streitgegenständliche Bericht im wesentlichen aus einer "abstrakten Aufzeichnung von geringeren Stundenlöhnen" ohne Bezug zum konkreten Schadensfall.

Bundesanwaltschaft - Oktoberfest-Anschlag: Nach Bericht der SZ (Wolfgang Janisch/Robert Roßmann) will die Bundesanwaltschaft neue Hinweise auf etwaige Mittäter bei dem Anschlag auf das Oktoberfest im Jahr 1980 "sorgfältig prüfen." Das Bundesjustizministerium habe erklärt, keinen Einfluss auf die Prüfung ausüben zu wollen. Spiegel.de (Tobias Lill) fasst die vom Münchner Anwalt Werner Dietrich zusammengetragenen, mutmaßlich neuen Erkenntnisse zusammen.

In einem Kommentar bezeichnet es Heribert Prantl (SZ) als "völlig unverständlich", dass sich die Bundesanwaltschaft "seit 30 Jahren spreizt und windet", statt erneut Ermittlungen aufzunehmen. Für die Neuaufnahme und damit die Suche nach möglichen Mittätern des bei dem Anschlag zu Tode gekommenen Gundolf Köhler sprächen zahlreiche "Spuren, Zeugen und seinerzeit nicht ausgewertete Akten". Zudem sei die damalige Einzeltäter-These schon wegen der Aufdeckung der NSU-Mordserie "diskreditiert."

StA München – Hypo Real Estate: Wegen der "Beinahepleite" der Immobilienbank Hypo Real Estate hat die Münchner Staatsanwaltschaft nun Anklage gegen den früheren Bankchef Hans-Georg Funke und sieben weitere ehemalige Vorstände erhoben. Wie die FAZ (Henning Peitsmeier) schreibt, werfen die Ermittler den Managern unrichtige Darstellungen in Konzernbilanzen in den Jahren 2007 und 2008 vor. Ebenfalls eingeleitete Ermittlungen wegen Untreue seien dagegen eingestellt worden. Die Entscheidung über die Zulassung der Anklage liege beim Vorsitzenden Richter am Landgericht Peter Noll, der ebenfalls über die Anklage gegen Jürgen Fitschen zu befinden habe.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. September 2014: Karadzic vor Verurteilung – Ermittlungen zu Oktoberfest-Anschlag? – Niederlage für Katalonien . In: Legal Tribune Online, 30.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13339/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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