Die juristische Presseschau vom 30. Juni 2015: Pa­ra­graf 211 StGB n.F. - Ver­gleich für Maschmey­er - Warnung vor Wi­der­rufs­jo­ker

30.06.2015

Justiz

OLG München – NSU: Im Verfahren gegen Beate Zschäpe u.a. vor dem Oberlandesgericht München erwägt das Gericht, der Hauptangeklagten den Münchner Rechtsanwalt Mathias Grasel als weiteren Verteidiger beizuordnen. Nach dem Bericht von spiegel.de (Gisela Friedrichsen) bestehen an der im Einvernehmen mit Zschäpe erfolgenden Bestellung des Anwalts "kaum" Zweifel.

OLG Koblenz zu Aufschiebung der Strafvollstreckung: Detlef Burhoff (blog.burhoff.de) macht auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Koblenz vom April aufmerksam, nach dem die Gefahr des Suizids einer Verurteilten keinen Aufschub der Strafvollstreckung nach § 455 Abs. 2 Strafprozessordnung begründet. Dem Interesse der Betroffenen stünden "gewichtige öffentliche Belange" gegenüber, zudem sei der Selbstmordgefahr durch entsprechende Behandlungs- und Sicherungsmaßnahmen zu begegnen.

VG Köln zu Mundlos-Akten: Die beim Bundesministerium der Verteidigung befindlichen Akten zum NSU-Mitglied und früheren Soldaten Uwe Mundlos müssen dem klagenden Springer Verlag nicht zur Verfügung gestellt werden. Dies entschied nach einer Meldung von lawblog.de (Udo Vetter) das Verwaltungsgericht Köln in der vergangenen Woche. Ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz bestehe nicht, weil die Akten zum großen Teil solche des Militärischen Abschirmdienstes seien. Zudem seien datenschutzrechtliche Belange des toten Mundlos und seiner Angehörigen beachtlich.

AG München zu Geheimnisverrat: Die Weitergabe von Prozessunterlagen an einen Vormieter verletzt keine Pflichten aus dem Mietvertrag, eine mit dieser Begründung ausgesprochene Kündigung ist damit hinfällig. Dies entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom Mai. Die beklagte Mietpartei hatte in einem vorherigen Verfahren eine Mietminderung erstritten und diese Unterlagen dem Vormieter zur Geltendmachung eigener Ansprüche zur Verfügung gestellt. Den Fall stellt lawblog.de (Udo Vetter) vor.

StA Stralsund – Nordkurier: Der Chefredakteur des vorpommerschen Nordkuriers sieht sich Ermittlungen wegen Beleidigung eines Staatsanwaltes durch eine unvorteilhafte Darstellung in einem Kommentar ausgesetzt. Nachdem Zeitungen auf die Fragwürdigkeit dieses vom Generalstaatsanwalt des Landes initiierten Vorgehens aufmerksam machten, wächst der politische Druck auf Ministerpräsidenten Erwin Sellering (SPD). Rechtsanwalt Mirko Laudon (strafakte.de) stellt den Fall und die beachtlichen Rechtsprobleme dar.

Dating-Netzwerk: Ein Pressebericht vom Wochenende beschrieb fragwürdige Geschäftspraktiken von Flirt- und Dating-Seiten. In ungeklärter Funktion soll für eines dieser Netzwerke ein bundesweit bekannter "Staranwalt" tätig sein. lto.de (Constantin van Lijnden) fasst die bisherigen Erkenntnisse zusammen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Juni 2015: Paragraf 211 StGB n.F. - Vergleich für Maschmeyer - Warnung vor Widerrufsjoker . In: Legal Tribune Online, 30.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16031/ (abgerufen am: 29.04.2024 )

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