Die juristische Presseschau vom 29. November 2012: Großer Schritt für Palästina – Eigentor für Kachelmann – Fliegende Richter für den Kongo

29.11.2012

Weitere Themen – Justiz

BVerfG zu Rückmeldegebühr: Die von 1996 bis 2004 an Berliner Hochschulen erhobene Rückmeldegebühr von 100 DM bzw. 51 Euro war verfassungswidrig, weil ihre Höhe in einem groben Missverhältnis zu den mit der Rückmeldung verbundenen Kosten stand. Das entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht laut FAZ (Reinhard Müller).

BVerwG zu Bahái: Hessen muss der Religionsgemeinschaft der Bahái den Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkennen. Obwohl nur 900 Bahái in Hessen leben, sei das Kriterium "Gewähr der Dauer" erfüllt. Die Gemeinschaft habe Verbote im Faschismus und in der DDR überlebt und wachse sogar leicht. Hessen wollte dagegen nur Gruppierungen anerkennen, die mindestens ein Promille der Bevölkerung stellen, berichtet die FAZ (Reinhard Bingener).

BGH zu Stammzellpatenten: Die SZ (Katrin Blawat) glaubt, dass das am Dienstag ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs keine große Bedeutung habe, weil es heute genügend Methoden gebe, Stammzellen herzustellen, ohne Embryonen zu zerstören. Der Anwalt Oliver Tolmein kritisiert auf lto.de das Urteil, weil es Patente zulasse, die Embryonen zwar nicht zerstörten, aber doch gefährdeten.

BGH zu Prospekthaftung: Der Anwalt Thorsten Voß stellt auf dem Handelsblatt-Rechtsboard ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom September vor. Danach sei bei einem Wertpapier-Prospekt, der sich an ein börsenunerfahrenes Publik richte, von einem Empfängerhorizont ohne Spezialkenntnisse auszugehen. Für Prospektfehler müssten auch "Hintermänner" der emittierenden Gesellschaft haften. Voß lobt das Urteil: "Ein Prospektrechtsregime ist nur so wirkungsvoll wie sein Haftungsrecht."

BGH zu Rückgabe von Plakatsammlung: Der verfahrensbeteiligte Anwalt Matthias Druba verteidigt in einem Gastbeitrag für die FAZ das im März ergangene BGH-Urteil zur Plakatsammlung Sachs. Ein NS-Opfer könne einen Herausgabeanspruch nicht verwirken. Geraubtes Eigentum müsse immer zurückgegeben werden. Eine Entschädigung sei kein Kaufpreis.

LG Köln zu Kachelmanns Anwaltshonoraren: Der vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochene Ex-Wettermoderator Jörg Kachelmann muss seinem ersten Anwalt Reinhard Birkenstock rund 15.000 Euro Honorare nachzahlen. Das entschied laut spiegel.de das Landgericht Köln. Ursprünglich hatte Kachelmann von Birkenstock 37.000 Euro zurückverlangt.

LG Magdeburg verurteilt Lokführer: Nachdem bei einer Zugkollision in Hordorf (Sachsen-Anhalt) vor zwei Jahren zehn Menschen starben, verurteilte das Landgericht Magdeburg jetzt den Lokführer eines Güterzuges wegen fahrlässiger Tötung zu einer einjährigen Bewährungsstrafe. Nach Feststellung des Gerichts hatte der Lokführer zwei Stoppsignale übersehen, weil er in einer Streckenkarte Orientierung suchte. Er habe aber weder telefoniert noch DVDs angesehen, berichtet die SZ.

LG Potsdam – Untreuer Grünen-Schatzmeister: Die SZ (Constanze von Bullion) schildert auf ihrer Seite 3 Eindrücke vom Prozess gegen den langjährigen Schatzmeister der Brandenburger Grünen, der 237.000 Euro unterschlagen haben soll. Er soll nebenher einen Escort-Service mit bulgarischen Prostituierten betrieben haben. Er habe dabei Geschäft und Liebe nicht trennen können und zu Stalking geneigt.

KG Berlin – Spionage für Syrien: Die taz (Franziska Haack) berichtet vom Prozessauftakt am Kammergericht gegen einen Libanesen, der im Auftrag der syrischen Botschaft die regimekritische Exilszene ausgekundschaftet haben soll. Der Mann habe das eingeräumt, aber angeblich nicht gewusst, dass sein Wissen für geheimdienstliche Zwecke verwendet wurde. Er habe sich nur bei der Botschaft beliebt machen wollen, um eine Stelle als Wachmann zu erhalten.

Anklage gegen LBBW-Vorstände: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Anklage gegen sieben aktive und ehemalige Manager der Landesbank Baden-Württemberg erhoben. Sie sollen im Zusammenhang mit Zweckgesellschaften falsche Bilanzen erstellt habe. Die FTD (Meike Schreiber) berichtet, dass die Angeschuldigten und ihre Anwälte davon ausgehen, dass die Anklage gar nicht erst zugelassen wird.

Fall Mollath: Der delegibus-Blog (Oliver Garcia)  bringt unter dem Titel "Justiz im Wahn-Wahn" eine ausführliche Darstellung des Falles Gustl Mollath, der einen Banken-Skandal, in den seine Frau verwickelt war, aufdecken wollte und in der Psychiatrie landete.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. November 2012: Großer Schritt für Palästina – Eigentor für Kachelmann – Fliegende Richter für den Kongo . In: Legal Tribune Online, 29.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7667/ (abgerufen am: 18.05.2024 )

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