Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2015: Pseud­ony­me für Face­book – Kein Schmer­zens­geld für Schul­streich – To­des­stra­fe für Gad­da­fi-Sohn

29.07.2015

Justiz

BGH zu Gebühren für Falschbuchungen: Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer vor Bankgebühren für Falschbuchungen geschützt sind. Wie spiegel.de berichtet, hatte ein Versicherungsmakler gegen eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen seiner Sparkasse geklagt, nach der Gebühren auch für fehlerhaft ausgeführte Zahlungsaufträge anfielen. Darauf habe das Institut keinen Anspruch, befanden die Richter.

OLG Düsseldorf - Düsseldorfer Tabelle: Die Höhe von Unterhaltszahlungen nach der Düsseldorfer Tabelle ist zum ersten Mal seit 2010 wieder angehoben worden. Trennungskinder bekommen nun durchschnittlich 3,3 Prozent mehr Geld, berichtet die SZ (Ulrike Heidenreich).

LG München I - Deutsche-Bank-Prozess: Dieter Hahn, der engste Vertraute Leo Kirchs, hat im Deutsche-Bank-Prozess gegen fünf (ehemalige) Führungskräfte wegen versuchten Prozessbetruges eingeräumt, dass er am Streit des Medienmagnaten mit dem Frankfurter Kreditinstitut 200 Millionen Euro verdient hat. Wie die SZ (Klaus Ott) schreibt, wollte das Gericht die Summe für die Einschätzung der Glaubwürdigkeit des Zeugen ganz genau wissen.

Hanseatisches OLG - Foodwatch: Der Nahrungsmittelkonzern Unilever darf wohl weiter behaupten, es gäbe keine Hinweise auf mögliche Gesundheitsrisiken in seiner cholesterinsenkenden Margarine Becel pro.activ. Es sieht so aus, als würde die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch auch in zweiter Instanz mit ihrer Klage gegen Unilever erfolglos bleiben. Wie die taz (Ilka Kreutzträger) weiß, sagte der Vorsitzende Richter, er halte die Entscheidung der Vorinstanz für richtig und beabsichtige, ihr zu folgen.

OLG München - NSU-Prozess: Im Leitartikel bezeichnet Helene Bubrowski (FAZ) den NSU-Prozess als eine Zumutung für alle Beteiligten. Seit Wochen sei die Aufklärungsarbeit vom Konflikt zwischen Beate Zschäpe und ihren Anwälten überschattet. Trotz dieser Turbulenzen sei es jedoch falsch, den Prozess als Farce zu bezeichnen. Vielmehr seien solche Konflikte bei langen und schwierigen Verfahren normal und müssten ausgehalten werden. Denn mit der Kontinuität der Verteidigung stehe und falle der Prozess.

Der SWR-Terrorismus-Blog (Holger Schmidt) analysiert, wie Zschäpe sich zuletzt vor allem selbst schadete. Außerdem beschreibt er die Rolle von Anwalt Hermann Borchert, der als Mentor des neuen Pflichtverteidigers Matthias Grasel gilt. Vom aktuellen Prozesstag berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm). Ein ehemaliger Funktionär der NPD-Jugend sagte, Zschäpe sei einst "sehr unauffällig" gewesen.

AG Hannover zu Schulstreich: Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass ein Schüler kein Schmerzensgeld dafür zahlen muss, dass er einem anderen den Stuhl wegzog, wodurch dieser mit dem Kopf auf den Boden schlug. Unter Berufung auf den Bundesgerichtshof befanden die Richter, dass die Schule ein besonderer Raum sei, an dem Schüler nur für vorsätzliche Taten haften. Dabei müsse sich der Vorsatz auf die ernsthaften Verletzungsfolgen erstrecken, berichten SZ (Matthias Kohlmaier) und FAZ (Reinhard Bingener).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. Juli 2015: Pseudonyme für Facebook – Kein Schmerzensgeld für Schulstreich – Todesstrafe für Gaddafi-Sohn . In: Legal Tribune Online, 29.07.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16415/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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