Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2015: BGH zur Ter­r­or­vor­be­rei­tung - BVerwG zu Dublin-Abschie­bungen - Thomas Fischer über Volks­ver­het­zung

28.10.2015

Justiz

BVerwG zu Dublin-Abschiebungen: Im Rahmen der Dublin-Verordnung können Asylantragsteller auch nach Ablauf einer Drei-Monats-Frist noch in den zuständigen EU-Staat abgeschoben werden, wenn dieser zur Aufnahme bereit ist. Die Frist gelte nur zwischen den Staaten und habe keine drittschützende Wirkung zugunsten der Antragsteller. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht, wie die Welt und lto.de berichten.

BGH zu Notwehr: Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Rentners aus Sittensen wegen Totschlags bestätigt. Der Mann hatte auf flüchtende Räuber geschossen und dabei einen 16-jährigen getötet. Die SZ (Wolfgang Janisch) schildert Fall und Urteil, die HAZ (Christian Rath) stellt die juristische Argumentation des BGH in den Mittelpunkt, mit der Notwehr unter verschiedenen Aspekten verneint wurde.

BGH zu Persönlichkeitsrecht von Schülerin: In einem Urteil aus dem September hat der BGH festgestellt, dass ein Mädchen Unterlassungsansprüche gegen ein Buch ihrer ehemaligen Grundschullehrerin hat. Dort hatte die Lehrerin die Schülerin unter voller Namensnennung als "Pseudo-Hochbegabte" mit mangelhaften Schreib- und Rechenfähigkeiten beschrieben. Die Lehrerin habe das Persönlichkeitsrecht der Schülerin verletzt, da die veröffentlichte Identität die kindgemäße Entwicklung stören könne, so der BGH laut justillon.de (Stephan Weinberger).

LG Hamburg zu Werbeblockern: Das Landgericht Hamburg hat vorige Woche auf Klage von Bild verboten, Programmcodes zur Umgehung der Software-Verschlüsselung von Bild.de zu verbreiten. Die Argumentation stützte sich auf § 95a Urheberrechtsgesetz - wonach es untersagt ist, wirksame technische Maßnahmen zu umgehen, die ein urheberrechtlich geschütztes Werk schützen sollen. lto.de (Pia Lorenz) stellt den Konflikt mitsamt der Rahmenbedingungen dar und findet die Argumentation des Landgerichts "ungewohnt bis abenteuerlich".

KG Berlin - Mitbestimmung: Auf dem Handelsblatt-Rechtsboard bespricht nun auch Anwalt Thomas Gennert den Beschluss des Kammergerichts zur Mitbestimmung in europaweit tätigen Unternehmen. Das KG hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob das deutsche Mitbestimmungsgesetz gegen EU-Recht verstößt, weil es Mitarbeitern aus anderen EU-Staaten die Wahl als Aufsichtsrat von deutschen Unternehmen verwehrt. Gennert fürchtet eine Welle von Statusverfahren bei betroffenen Unternehmen, da jeder Aktionär klagen könne.

OLG München - NSU-Nebenklägerin: Im NSU-Prozess schilderte ein BKA-Beamter, wie er im Auftrag des Senats herausfand, dass es die Nebenklägerin "Meral Keskin" überhaupt nicht gab. spiegel.de (Gisela Friedrichsen) und die FAZ (Katrin Truscheit) schildern den Verhandlungstag.

StA Dessau-Roßlau - Oury Jalloh: Im Ermittlungsverfahren um den Feuertod von Oury Jalloh auf einer Polizeiwache in Dessau vor zehn Jahren stellte jetzt eine Initiative mehrere Gutachten vor. Danach sei es eher unwahrscheinlich, dass der gefesselte Jalloh seine Matratze entzünden konnte und dass er dabei das von der Polizei später gefundene Feuerzeug benutzte. Die taz (Konrad Litschko) berichtet.

LG Düsseldorf - DNA-Profil: Das Landgericht Düsseldorf hat das Berufungsverfahren gegen einen mutmaßlichen Einbrecher eingestellt, nachdem sich herausstellte, dass dieser tatsächlich, wie behauptet, einen eineiigen Zwillingsbruder hat. Das Gericht will nun klären, ob dieser zu einem freiwilligen Gentest bereit ist, um abzuklären, zu wem die Tatortspuren gehören, berichtet spiegel.de.

LG Düsseldorf - Kondomwerbung: Nach der Verhandlung am Landgericht Düsseldorf zeichnet sich ab, dass die Kondomwerbung "1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen" als irreführend eingestuft wird. Das berichten die SZ (Martin Schneider) und die taz (Jonas Seufert). Die Kondomfirma hatte argumentiert, dass bei der Zählung auch Orgasmen der Frau berücksichtigt werden und man vor Mehrfachgebrauch der Präservative ausreichend gewarnt habe. Das Urteil soll am 26. November verkündet werden.

LG München I - Deutsche Bank/Zeuge: Im Prozess gegen Deutsche Bank-Manager setzte sich ein Mann, den niemand kannte, auf den Zeugenstuhl und wollte nicht mehr aufstehen. Er musste durch Sicherheitspersonal entfernt werden, berichtet spiegel.de. Das rätselhafte Verhalten sei aber nicht strafbar.

GBA - Landesverrat/Netzpolitik: Die Bundesregierung hat Fragen der Grünen zu Abläufen in der Netzpolitik-Affäre beantwortet, die nun netzpolitik.org (Constanze Kurz) referiert. So habe der Verfassungsschutz die Redakteure, denen Landesverrat vorgeworfen wurde, nicht nachrichtendienstlich überwacht.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2015: BGH zur Terrorvorbereitung - BVerwG zu Dublin-Abschiebungen - Thomas Fischer über Volksverhetzung . In: Legal Tribune Online, 28.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17348/ (abgerufen am: 19.05.2024 )

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