Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2014: Bewährung für Bestechung – Grenzen der Notwehr – Konsequenzen für Kinox.to-Nutzer

28.10.2014

 

Justiz

LG Stuttgart – Stefan Mappus: Vor dem Landgericht Stuttgart verklagt der ehemalige Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) die Kanzlei Gleiss Lutz wegen mangelhafter Beratung im Zusammenhang des mit Landesmitteln bewirkten Rückkaufs des Energieversorgers EnBW auf 500.000 Euro Schadensersatz. Die Summe soll Mappus für erlittene berufliche Nachteile entschädigen, schreibt die SZ (Max Hägler/Josef Kelnberger). Die Kanzlei habe den damaligen Ministerpräsidenten dazu gedrängt, den Ankauf über eine nach der Landesverfassung mögliche Notbewilligung und damit ohne Zustimmung des Parlaments abzuwickeln. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derweil in der Sache wegen des Verdachts der Untreue.

LG Köln – Madeleine Schickedanz: Vor dem Landgericht Köln wird der Schadensersatzprozess der Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz gegen ihre frühere Hausbank Sal. Oppenheim und den vormaligen Vermögensverwalter Josef Esch mit der Beweisaufnahme fortgesetzt, berichtet die SZ (Kirsten Bialdiga/Uwe Ritzer). Schickedanz fordert 1,9 Milliarden Euro, weil sie von den Beklagten zum Kauf von Arcandor-Aktien ohne Risiko-Aufklärung überredet worden sei. Die vormals prominente Privatbank sehe sich derzeit etwa 20 Zivilklagen wegen angeblicher Falschberatung ausgesetzt.

LG Stade zu Notwehr: Wegen tödlicher Schüsse auf einen flüchtenden Einbrecher hat das Landgericht Stade einen Rentner wegen Totschlags in einem minderschweren Fall zu einer auf Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt. Laut spiegel.de (Benjamin Schulz) taugt der Fall "zum Stoff für juristische Lehrbücher." Denn der Verurteilte hatte angegeben, bei dem Einbruch vor vier Jahren einen nachweislich nicht gefallenen Schuss vernommen und Todesangst verspürt zu haben. Nach Ansicht des Gerichts und im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die für einen Freispruch plädiert hatte, hätten dem Rentner jedoch auch bei Zugrundelegung dieser Einlassung mildere Maßnahmen als sofortige, unangekündigte Schüsse zur Verfügung gestanden. Die SZ (Hans Holzhaider) widmet Fall und Urteil eine Seite Drei-Reportage, in der ausführlich auf Notwehrbestimmungen und Erlaubnistatbestandsirrtum eingegangen wird.

VG Bremen – Einwohnerzahl: Vor dem Verwaltungsgericht Bremen streitet die Stadt Bremerhaven mit der Freien Hansestadt Bremen, also dem Bundesland, über die nach dem Ergebnis des Zensus festgelegte Einwohnerzahl der Gemeinde. Dabei könne sich die klagende Gemeinde nicht auf eigene Erkenntnisse aus Adressenlisten stützen, schreibt die taz-Nord (jpb) in ihrem Bericht. Nach Ansicht des Gerichts stünden diesem Vorgehen datenschutzrechtliche Gründe im Weg. Nun müssten verfassungsrechtliche Legitimität und statistische Methodik des Zensus geprüft werden.

AG Cottbus zu BER-Korruption: Der ehemalige Technikchef des zukünftigen Hauptstadtflughafen BER hat einen vom Amtsgericht Cottbus erlassenen Strafbefehl wegen Bestechlichkeit und Betrug akzeptiert. Die Bewährungsstrafe von einem Jahr und eine Geldauflage von 200.000 Euro wegen Unregelmäßigkeiten bei der Auftragsvergabe sind damit rechtskräftig, schreibt spiegel.de (Michael Kröger).

Schöffe: Der Student Peter Maxwill schreibt für spiegel.de über seine Erlebnisse als Schöffe am Landgericht Hamburg.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Oktober 2014: Bewährung für Bestechung – Grenzen der Notwehr – Konsequenzen für Kinox.to-Nutzer . In: Legal Tribune Online, 28.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13611/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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