Die juristische Presseschau vom 28. August 2014: EU-Freizügigkeit – Waffenlieferungen in den Irak – Häftling der JVA Bruchsal verhungert?

28.08.2014

Justiz

BGH zu Privatkopien: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Schrankenregelung in § 53 Abs. 1 S. 1 des Urheberrechtsgesetzes auch auf Kopien unveröffentlichter Werke anwendbar ist. In dem Fall klagte eine Fotografin gegen eine Kundin, die ihr vorgelegte Fotos ohne Absprache eingescannt und gespeichert hatte. Die Urteilsgründe seien nun veröffentlicht worden, meldet lto.de.

VG Frankfurt zu Rüstungslieferung: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hatte die für Rheinmetall erteilte Ausfuhrgenehmigung für die Lieferung eines Gefechtsübungszentrums nach Russland ausgesetzt, wogegen sich das Unternehmen wehrte. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz nun abgewiesen, weil sonst vollendete Tatsachen geschaffen würden, meldet http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/rheinmetall-gericht-bestaetigt-stopp-fuer-ruestungsgeschaeft-mit-russland-a-988356.htmlspiegel.de.

AG Steinfurt zu Fotografien: Mieter müssen keine Bildaufnahmen der Wohnräume durch Vermieter dulden, entschied das Amtsgericht Steinfurt. Bei der Abwägung des Eigentumsrechts des Eigentümers mit dem Persönlichkeitsrecht des Mieters habe die Privatsphäre überwogen, stellt lawblog.de (Udo Vetter) dar.

LG Köln zu Corinna Schumacher: Corinna Schumacher wollte der taz und dem ZDF untersagen, Bilder zu veröffentlichen, die sie bei der Krankenvisite ihres Mannes Michael Schumacher zeigen. Anders als in anderen Medien sei es in der Berichterstattung um eine kritische Auseinandersetzung mit den Medienberichten rund um den Krankenhausaufenthalt gegangen und damit nicht um bloße Befriedigung von Neugier, hat das Landgericht Köln festgestellt und die Unterlassungsklage abgewiesen, berichtet die taz und FR.

VG Hamburg zu Uber: Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg darf der umstrittene Online-Vermittler von Fahrdiensten Uber seine Tätigkeit erst einmal fortsetzen. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sei für eine Untersagung des Betriebs nicht zuständig gewesen, meldet lto.de. Das Gericht habe sich jedoch kritisch hinsichtlich der Zulässigkeit des Dienstes geäußert.

StA Karlsruhe – Häftling verhungert? spiegel.de und die SZ berichten von Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal wegen Verdachts auf unterlassene Hilfeleistung. In der JVA sei Anfang August ein Häftling tot aufgefunden worden, der in Einzelhaft gesessen habe und vor Monaten in den Hungerstreik getreten war. Der Gefängnisdirektor sei bereits suspendiert worden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. August 2014: EU-Freizügigkeit – Waffenlieferungen in den Irak – Häftling der JVA Bruchsal verhungert? . In: Legal Tribune Online, 28.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13017/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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