Die juristische Presseschau vom 27. August 2014: Anwälte und Rentenbefreiung – Expertenentwurf zur Suizidhilfe – Wiedeking wird angeklagt

27.08.2014

Justiz

OLG Stuttgart zu Wiedeking/Härter: Die beiden einst führenden Porsche-Manager Wendelin Wiedeking und Holger Härter müssen sich doch wegen mutmaßlicher Marktmanipulation im Zuge der versuchten Übernahme von VW strafrechtlich verantworten. Das Oberlandesgericht Stuttgart ließ nun die zuvor vom Landgericht Stuttgart abgelehnte Anklage zu. Die vom OLG angeführten Indizien erläutert die FAZ (Joachim Jahn/Susanne Preuß).

In einem separaten Kommentar bezeichnet Joachim Jahn (FAZ) das Urteil als "Bombe". Die Begründung der Entscheidung lese sich "fast wie ein vollendetes Strafurteil."

LG München - BayernLB: Wie eigentlich schon für Montag erwartet, stellte das Landgericht München nun am Dienstag das Untreue-Verfahren gegen vier ehemalige Manager der BayernLB gegen Zahlung von Geldauflagen von 5.000 bis 20.000 Euro ein. Es berichtet u.a. sueddeutsche.de (Stefan Radomsky).

Heribert Prantl (SZ) vergleicht den Verfahrensausgang mit der Einstellung im Fall Ecclestone: "Warum das einmal so wahnsinnig viel Geld ist und dann wieder so wahnsinnig wenig – so richtig zu erklären ist es nicht." Die Justiz veranstalte Glücksspiele, am Ende entscheide der Zufall.

KG Berlin zu Suhrkamp: Das Kammergericht Berlin hat ein Urteil des Landgerichts Berlins vom Dezember 2012 aufgehoben. Danach war die Geschäftsführung des Suhrkamp-Verlags wegen Pflichtverletzungen beim Kauf einer Villa von ihren Posten abberufen worden. Das KG erachtete nun die Übergehung des Minderheitseigners Barlach als nicht schwerwiegend genug. Es berichten die SZ (Andreas Zielcke) und Die Welt (Richard Kämmerlings).

BFH zu Verwandtenkrediten: Die günstige Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge gilt auch, wenn Kredite unter Verwandten verzinst werden. Das entschied laut FAZ (Joachim Jahn) der Bundesfinanzhof in der vorigen Woche.

OLG Hamm zu Beifahrern: Ein Beifahrer muss nicht Verkehrszeichen beobachten und sich merken. Es kann von ihm daher nicht verlangt werden, dass er sich nach einem Fahrerwechsel an Überholverbote hält, die zuvor angezeigt wurden (es sei denn ein Überholverbot drängte sich auf). Auch der bisherige Fahrer muss bei der Ablösung nicht über die zuletzt erkannten Verkehrsschilder informieren, entschied laut spiegel.de das Oberlandesgericht Hamm.

LAG Frankfurt zu Arbeitszeitbetrug: Wer sich bei der Arbeitszeiterfassung zusätzliche Pausen erschwindelt, muss trotz langer Betriebszugehörigkeit mit fristloser Kündigung rechnen. Diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Frankfurt vermeldet die SZ.

LAG Mainz zu Diskriminierung von Transsexuellen: Das Landesarbeitsgericht Mainz hat einer transsexuellen Leiharbeiterin eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz verweigert. Eine Entleihfirma hatte sie nicht entliehen, nachdem zuvor der zuständige Mitarbeiter Bemerkungen über ihr unweibliches Auftreten gemacht hatte. Da aber weder er noch die Leiharbeitsfirma etwas von der Transsexualität der Klägerin wussten, sei diese nicht wegen ihrer Transsexualität abgelehnt worden, so das Gericht laut spiegel.de.

LG Essen - AKW Biblis: Die SZ (Markus Balser und andere) beleuchtet die Aussichten der Schadensersatzklage von RWE gegen das Land Hessen wegen der rechtswidrigen Stillegung des AKW Biblis im Jahr 2011. Fraglich sei, ob RWE eine so hohe Summe - 200 Millionen Euro - als Schadensersatz verlangen kann, weil das AKW ohnehin stillstand. Umstritten ist auch, wer den Schadensersatz am Ende bezahlen muss: der Bund, weil er das Moratorium anordnete, oder das Land, weil es die Stillegung verfügte.

LG Koblenz zu Nürburgring: Das Landgericht Koblenz hat jetzt die Begründung des Urteils vorgelegt, mit dem im April der Mainzer Ex-Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) wegen Untreue zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Deubels Maßnahmen bei der Suche eines Investors für den Nürburgring seien "eindeutig nicht mehr vertretbar" und nicht berufstypisch gewesen, referiert die FAZ (Timo Frasch).

AG Augsburg - Anwalt Urmann: Der Abmahnanwalt Thomas Urmann muss sich vor dem Amtsgericht Augsburg wegen Insolvenzvergehen im Zusammenhang mit einer von ihm früher betriebenen Wurstfabrik verantworten. Nach einem Geständnis-Deal erwartet ihn eine Bewährungsstrafe zwischen 20 und 24 Monaten, meldet lawblog.de (Udo Vetter).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. August 2014: Anwälte und Rentenbefreiung – Expertenentwurf zur Suizidhilfe – Wiedeking wird angeklagt . In: Legal Tribune Online, 27.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13003/ (abgerufen am: 28.04.2024 )

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