Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. April 2020: Die Grund­rechte in den Zeiten der Pan­demie / Einig­ung zu App / NSU-Urteils­gründe gelesen

27.04.2020

Wie steht es um Verhältnismäßigkeit und Dauer coronabedingter Grundrechtseingriffe? Die Bundesregierung rudert bei der Tracing-App zurück und die ersten Analysen zu den nun veröffentlichten Urteilsgründen im NSU-Prozess.

Thema des Tages

Corona – Grundrechte: Im Feuilleton der Samstags-FAZ zieht Rechtsprofessor Oliver Lepsius eine vorläufige Bilanz von fünf Wochen Shutdown und macht "verstörende habituelle Freiheitsverluste" durch die "exekutive Selbstermächtigung im Großen und Kleinen" aus. Immerhin komme jetzt "die Zeit des Umstellens vom präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt auf Verhaltensangebote, die auf Vertrauen und Vernunft gründen". Verfügbare Daten erlaubten eine Zweck-Mittel-Diskussion und erforderten eine "täglich konkreter" werdende Rechtfertigung von Grundrechtseingriffen. Auch Rechtsprofessor Christoph Möllers meint in einem Interview der Samstags-Welt (Frederik Schindler), dass "Beschränkungen immer wieder auf den aktuellen Stand der Bedrohung überprüft werden" müssten. Insofern sei es "pauschal so nicht zu halten", dass Corona-Verordnungen in einigen Ländern Versammlungen generell und auf dem Verordnungswege untersagten.  
Christian Rath (deutschlandfunkkultur.de) erinnert in einem Kommentar daran, dass aktuelle Versammlungsverbote "die Form, also die Ansammlung von Menschen" und nicht "den Inhalt" betreffen würden. Freie Meinungsäußerung finde weiterhin statt, auch die unabhängige Rechtsprechung sei "voll funktionsfähig". Schließlich sei die Befristung der Einschränkungen sicher: "spätestens, wenn ein Impfstoff zur Verfügung steht, entfällt der Grund für die massiven Verbote". "Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte" haben Heribert Prantl (Samstags-SZ) dagegen gelehrt, dass als Ausnahmen erklärte "Sicherheits-, Not- und Ausnahmegesetze" nicht nur nicht aufgehoben, sondern "auch noch ausgebaut und verschärft" worden seien. Das nun gebräuchliche Argument vom "Schutz der Gesundheit" sei "freilich viel eingängiger und viel bestechender" als es der "Schutz vor dem Terror" je war.

Corona – Einschränkungen: In einem Gastbeitrag für den Spiegel sprechen sich Alexander Kekule, Julian Nida-Rümelin, Boris Palmer, Christoph M. Schmidt, Thomas Straubhaar und Juli Zeh für einen Strategiewechsel im Umgang mit der Corona-Pandemie aus. "Der Lockdown am 22. März war richtig", mittlerweile sei er aber "im Begriff, unser soziales, kulturelles und wirtschaftliches Leben zu ruinieren". Statt sich zwischen der Strangulierung von Wirtschaft und Grundrechten einerseits sowie jener des Gesundheitssystems andererseits entscheiden zu müssen, plädieren die Autoren für "einen breiten gesellschaftlichen Konsens, wie wir mit den neuen Risiken umgehen und die gesellschaftlichen Lasten gerecht verteilen wollen". Hier könnte der bisherige Umgang mit der Grippe Maßstab sein. Im FOCUS erinnern die Juristen Wolfgang Zeh und Michael Melzer an die Notwendigkeit, bei den Anordnungen von Einschränkungen die Verhältnismäßigkeit zu wahren. Nicht nur der Schutz der Gesundheit, auch jener des demokratischen Systems sei Aufgabe der Politik.

Corona und Recht

Corona – Christine Lambrecht: In einem Interview der WamS (Thorsten Jungholt/Jacques Schuster, welt.de-Zusammenfassung) spricht Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) über die Entscheidungsfindung im sogenannten Corona-Kabinett, die Rechtsgrundlagen geltender Einschränkungen und die diesbezügliche Notwendigkeit einer parlamentarischen Kontrolle. Gegenüber der Forderung, sogenannte Triage-Situationen zum Zwecke der Rechtssicherheit gesetzlich zu regeln, zeigt sich die Ministerin zurückhaltend, in einer derartige Situation sollten Ärzte allein nach medizinischen Erwägungen handeln.

Corona – Tracing-App: Die Bundesregierung hat sich offenbar entschlossen, die sogenannte Corona-App mit einer "dezentralen Softwarearchitektur" betreiben zu lassen. Technische Details erläutern Montags-SZ (Daniel Brössler/Simon Hurtz) und Montags-FAZ (Morten Freidel). Die Entscheidung folgt massiver Kritik an bisherigen Plänen, die eine zentrale Speicherung der erhobenen Daten vorsah. Zu dieser etwa vom Chaos Computer Club geäußerten Kritik berichten Samstags-FAZ (Justus Bender/Morten Freidel) und netzpolitik.org (Alexander Fanta) ausführlich.

Corona – Maskenpflicht: Übersichten zu der ab diesem Montag in den Bundesländern geltenden Maskenpflicht bringen Samstags-taz (Felix Lee/Malte Kreutzfeldt) und Montags-Welt (Kerstin Rottmann). Pascal Beucker (Montags-taz) hält die Pflicht für sinnvoll, hätte es aber besser gefunden, wenn Bundesregierung und Länder bereits vor Wochen klar kommuniziert hätten, dass vor der Einführung Beschaffungsengpässe beseitigt werden müssen. "Wer grundsätzlich argumentiert, wenn es um ein praktisches Problem geht, wird bei einem Richtungswechsel schnell unglaubwürdig".

Corona – Pfändung von Soforthilfen: Der Spiegel (Lydia Rosenfelder) schreibt über Fälle, in denen ausgezahlte Soforthilfen an Selbständige von Gläubigern beansprucht worden seien. Das Bundesjustizministerium habe daher einen Gesetzentwurf erarbeitet, nach dem Soforthilfe über einen Zeitraum von drei Monaten nicht gepfändet werden dürfen.

Corona – Gerichtsbetrieb: Die Samstags-FAZ (Helene Bubrowski/Alexander Haneke) beschreibt die Versuche von Gerichten, nach einem weitgehenden Stillstand von mündlichen Verhandlungen nun schrittweise in eine "neue Normalität" zurückzukehren. Hierzu würden möglichst große Säle im Schichtbetrieb zugeteilt und die begrenzte technische Ausstattung eingesetzt.

Corona – Arbeitsgerichte: Dass ein aus der Arbeitsgerichtsbarkeit stammender Änderungsentwurf zum Arbeitsgerichtsgesetz die Öffentlichkeit durch Online-Gerichtsverhandlungen ausschließen will, wird vom Wissenschaftlichen Mitarbeiter Philipp Eschenhagen auf verfassungsblog.de als verfassungswidrig kritisiert. Die Idee könnte "langfristige Präzedenzwirkung für andere Bereiche der Rechtsprechung entfalten".

HessVGH zu Schulpflicht: Nach einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs wird die für den heutigen Montag geplante Präsenzpflicht von Viertklässlern im Bundesland vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht habe keinen hinreichenden Grund für die Ungleichbehandlung gegenüber Schülern anderer Klassenstufen ausmachen können, berichtet lto.de. Nach dem Kommentar von Reinhard Müller (Samstags-FAZ) dürften sich Fragen wie die in Kassel aufgeworfene häufen, je konkreter Maßnahmen werden.

Corona – BRAK-Umfrage: lto.de (Pia Lorenz) liegen die Ergebnisse einer Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer zu coronabedingten Auswirkungen auf die anwaltliche Arbeit vorab vor. Die knappe Hälfte der an der Umfrage beteiligten Anwälte ging davon aus, staatliche Hilfen in Anspruch nehmen zu müssen, tatsächlich getan hätten dies bislang 17 Prozent der Teilnehmer. Bei den Mandatseinbußen infolge der jetzigen Einschränkungen seien erhebliche Unterschiede bei den einzelnen Rechtsbereichen zu verzeichnen.

Corona – Anwälte: Aus einem Spendentopf will die Rechtsanwaltskammer München Anwälten, die coronabedingte Einbußen erlitten haben, Unterstützung zukommen lassen. Die Initiative dürfte bundesweit keine Nachahmer finden, hat lto.de (Hasso Suliak) recherchiert. Andere Kammern besäßen entweder keine vergleichbaren Fonds oder würden bedürftige Anwälte an staatliche Hilfen verweisen.

Corona – Ungewissheit: Im FAZ-Einspruch (Langfassung auf verfassungsblog.de) stellt Rechtsprofessor Günter Frankenberg Überlegungen zum juristischen Umgang mit coronabedingter Ungewissheit an. Auch das Recht müsse lernen, es sei "selten klüger als die Gesellschaft, deren Verhalten es reguliert". Beim Infektionsschutzrecht könnte dies eine Umstellung "von Zwang, der sich mit der Zeit wund scheuert, auf trial and error und von Strafen auf Anreize" bedeuten.

Rechtspolitik

Unternehmenssanktionen: Den jüngst vorgelegten Gesetzentwurf "zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft" kritisieren Rechtsprofessor Matthias Jahn und die Habilitandin Charlotte Schmitt-Leonardy in einem Gastbeitrag der Montags-SZ als "Wohlfühlpackung, die hinter einem weiteren Arbeitsauftrag des Koalitionsvertrags einen Haken ermöglicht". Zugunsten dieses Zieles sei nun ein "Unternehmensstrafrecht, das aus Rücksicht auf den Koalitionspartner so nur nicht heißen darf", geschaffen worden, das eine Verbandsverantwortlichkeit statuiert, ohne erklären zu können, worin diese liegen soll.

StVO: Ab dem morgigen Dienstag treten zahlreiche Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Beispiele, etwa zu erhöhten Bußgeldern beim Parken in zweiter Reihe, nennen Montags-Welt (Benedikt Fuest) und Montags-taz (Anja Krüger).

WEG-Reform: Bereits Ende März hat das Regierungskabinett einen Gesetzentwurf für die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes beschlossen, in Kraft treten sollen die Regelungen im Herbst. Die teils erheblichen Neuerungen, etwa zur Absenkung von Quoren für Beschlüsse der Gemeinschaften, stellt die Samstags-SZ (Stephanie Schmidt) ausführlich vor.

Justiz

OLG München zu NSU: lto.de (Annelie Kaufmann) liegt die nun vom Oberlandesgericht München veröffentlichte schriftliche Begründung des NSU-Urteils vor. Der weitaus größte Teil der 3.025 Seiten befasse sich mit der Würdigung der erhobenen Beweise. Die von der Hauptangeklagten geleisteten Tatbeiträge seien zentraler Natur gewesen, nur wegen ihnen habe die Terrorgruppe ihr ideologisches Ziel verfolgen können. In diesem Sinne habe Beate Zschäpe auch die Verschickung des Bekennervideos vereinbarungsgemäß besorgt. Die Samstags-SZ (Annette Ramelsberger) konzentriert sich auf die Begründung des quasi-Freispruchs von André E. Das OLG habe die Verbindung des bekennenden Nationalsozialisten zu dem Trio als "lockere persönliche Beziehung" beschrieben, bei einer "lebensnahen Betrachtung" sei davon auszugehen, dass E. gemeint habe, die drei bestritten ihren Lebensunterhalt als Untergetauchte "aus grundsätzlich erlaubten und nicht schwerstkriminellen Quellen". Dass sie über eine "verbal geäußerte Ausländerfeindlichkeit" hinaus auch zu Morden bereit gewesen seien, hätte E. nicht annehmen müssen.

BVerfG – Cannabis: Die Richtervorlage des Amtsgerichts Bernau zur Prüfung des Verbots des Cannabiskonsums ist nun beim Bundesverfassungsgericht eingegangen. lto.de (Hasso Suliak) erinnert an das Scheitern eines gleichartiges Vorhabens im Jahr 2004. Dementsprechend bemühe sich die 140 Seiten starke Vorlage, gesundheitspolitische Einschätzungen als neue entscheidungserhebliche Tatsachen gegenüber der Leitentscheidung des BVerfG aus dem Jahr 1994 darzulegen. Die Vorlage beschreibt auch die Montags-taz (Christian Rath).

BVerfG zu Recht auf Vergessenwerden: Der Sohn des früheren Münchner Oberbürgermeisters Erich Kiesl muss es dulden, dass ein jahrzehntealter Pressebericht über seine verwandtschaftlichen Verhältnisse online verfügbar ist. Das Recht auf Vergessenwerden schütze nicht vor der Mitteilung personenbezogener Informationen im öffentlichen Kommunikationsprozess, befand das Bundesverfassungsgericht in einem von lto.de gemeldeten Nichtannahmebeschluss.

OLG Koblenz – Folter in Syrien: Zum Prozessauftakt gegen zwei ehemalige Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes am Oberlandesgericht Koblenz bringt zeit.de einen Gastbeitrag von Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck. Der Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights erläutert den Sinn und das Zustandekommens des Verfahrens und unterstreicht dessen Bedeutung auch und gerade für die syrische Exilgemeinschaft.

OLG Frankfurt – IS-Verbrechen: Über den Auftakt im Prozess gegen das mutmaßliche IS-Mitglied Taha A. am Oberlandesgericht Frankfurt berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm). Dem früheren Ehemann der gesondert verfolgten Jennifer W. wird Völkermord vorgeworfen.

LG Duisburg – Loveparade: Vor der für den 4. Mai geplanten Entscheidung über eine Einstellung des Strafverfahrens zum Loveparade-Unglück haben sich Vertreter von Nebenklägern vor dem in Düsseldorf tagenden Landgericht Duisburg für eine Fortsetzung ausgesprochen. Sie bestünden auf ihrem Fragerecht gegenüber dem sachverständigen Gutachter, schreiben Samstags-FAZ (Reiner Burger) und lto.de über die Stellungnahme. Zudem biete der Sitzungssaal im Kongresszentrum der Messe Düsseldorf "hervorragende Voraussetzungen" für eine Verhandlung auch unter strikten "Corona-Bedingungen".

LG München I zu "Blaulicht-Fotos": Nach einem Urteil des Landgerichts München I ist die Praxis der örtlichen Feuerwehr, Fotos von ihren Einsätzen der Presse gegen eine Aufwandsentschädigung zur Verfügung zu stellen, rechtens. Hierdurch würden weder kartellrechtliche Bestimmungen noch das aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz zu folgernde Gebot der Staatsferne der Presse verletzt, so das Gericht. Samstags-SZ (Stephan Handel) und lto.de berichten.

LG Schwerin zu "Prepper"-Polizist: taz.de (Christian Erb/Christina Schmidt) liegt der Volltext des im Dezember verkündeten, noch nicht rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Schwerin gegen das ehemalige SEK-Mitglied Marko G. vor. Der mutmaßliche "Prepper" wurde wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nach Einschätzung der Autoren ziehe sich eine "sehr wohlwollende Betrachtungsweise" des Verurteilten durch das gesamte Urteil.

Recht in der Welt

Schweiz – "Sommermärchen": Zu der für den heutigen Montag geplanten Verfahrenseinstellung im Betrugsprozess um Zahlungen im Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 zieht die Montags-FAZ (Michael Ashelm/Christoph Becker) eine "desaströse" Bilanz. Wegen undurchsichtiger Verstrickungen des Bundesanwalts zur FIFA spreche man im Nachbarland von einem Justizskandal und die angeklagten Funktionäre hätten nichts dazu beigetragen, Herkunft und Zweck der fraglichen Millionenzahlung zu klären. Währenddessen befasse sich die US-amerikanische Justiz mit Korruptionsvorwürfen bei den Vergaben der vergangenen und der nächsten WM.

Niederlande – Klimapolitik: Im vergangenen Dezember verurteilte das höchste niederländische Gericht die Regierung zu einer Umsetzung der von ihr in internationalen Abkommen eingegangen Klimavorhaben. In einem Rückblick auf die Entscheidung setzt sich die Montags-SZ (Thomas Kirchner) mit dem gegen sie erhobenen Vorwurf "richterlichen Aktivismus" auseinander und untersucht, ob vergleichbare Urteile auch anderenorts möglich wären.

Ungarn – Justizministerin: In einem Gastkommentar der Montags-Welt wehrt sich die ungarische Justizministerin Judit Varga gegen eine "Dämonisierung" ihres Heimatlandes. Vorschläge wie jene des deutschen Staatsministers im Auswärtigen Amt, Michael Roth, zur Neuverteilung der EU-Finanzen seien von einem "Feindbild" geprägt, sie wollten Ungarn abstrafen.

Brasilien – Justizminister: Vorgeblich aus Ärger über die vom Präsidenten Jair Bolsonaro verfügte Entlassung des Chefs der Bundespolizei hat der Justizminister Brasiliens, Sergio Moro, seinen Rücktritt erklärt. Als Richter war Moro an der Verurteilung des früheren Präsidenten Lula da Silva beteiligt, erläutert die Montags-taz (Niklas Franzen). Die Hintergründe des Rücktritts beschreibt auch die Montags-FAZ (Tjerk Brühwiller) und mutmaßt, dass Moro den Weg für ein Absetzungsverfahren gegen den Präsidenten ebnet.

Saudi-Arabien – Prügelstrafe: Wie spiegel.de meldet, respektiert das Königreich Saudi-Arabien künftig internationale Menschenrechtsstandards gegen körperliche Bestrafungen und schafft die Prügelstrafe ab.

 

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lto/mpi

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 25. bis 27. April 2020: Die Grundrechte in den Zeiten der Pandemie / Einigung zu App / NSU-Urteilsgründe gelesen . In: Legal Tribune Online, 27.04.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41421/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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