Die juristische Presseschau vom 27. März 2014: Fitschen vor Anklage – Türken dürfen wieder twittern – Publikum als Richter

27.03.2014

Justiz

BVerfG zu Hausdurchsuchungen: internet-law.de (Thomas Stadler) weist auf eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts hin, die "zum wiederholten Male" betone, dass die Durchsuchung einer Wohnung den auf konkrete Tatsachen gegründeten Verdacht einer Straftat voraussetze. Insbesondere dürfe die Durchsuchung nicht erst der Ermittlung eben solcher Tatsachen dienen. Stadler zieht eine Parallele zum Fall Edathy, bei dem er eben diese Voraussetzung als nicht gegeben einschätzt.

OLG München – NSU-Prozess: Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München wurde die ehemalige Freundin des Mitangeklagten Ralf Wohlleben als Zeugin vernommen. Die SZ (Tanjev Schultz) berichtet über die Vernehmung, die einmal mehr von Erinnerungslücken der Zeugin geprägt gewesen sei, schließlich aber unerwartet sogar zu einer Belastung der Hauptangeklagten Beate Zschäpe geführt habe. Auch spiegel.de berichtet.

OLG Düsseldorf zu versagter Fusion: Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat laut lto.de die Milliarden-Schadensersatzklage eines dänischen Unternehmens wegen einer vom Bundeskartellamt rechtswidrig versagten Fusion abgewiesen. Die Rechtsauffassung der Behörde sei "zumindest vertretbar" gewesen.

LG Ulm – Scala: Am kommenden Montag wird vor dem Ulmer Landgericht über die Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Sparkasse Ulm verhandelt. Die Zeit (Meike Schreiber) bringt einen Vorbericht über den auch als "Scala"-Verfahren bekannten Prozess, bei dem es um Bemühungen der Sparkasse gehe, Kunden aus lukrativ verzinsten alten Verträgen zu drängen.

StA Berlin – Bushido: Im Feuilleton der Zeit beschäftigt sich Yassin Musharbash mit der vom Amtsgericht Tiergarten im November letzten Jahres zurückgewiesenen Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung gegen Homosexuelle. Neben der "ausufernden" Interpretation des Bushido-Songs "Stress ohne Grund" durch die Behörde geht es auch um eine mögliche Einflussnahme des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) auf das Verfahren.

ArbG Bochum zu "Schnupper-Praktikum": Das Arbeitsgericht Bochum hat entschieden, dass eine über acht Monate lang unentgeltlich als "Schnupper-Praktikantin" in einem Rewe-Markt beschäftigte 19-Jährige Anspruch auf entgangenen Lohn hat. Über den Fall berichtet spiegel.de (Helene Endres).

BVerfG zu ZDF-Staatsvertrag: In einem ausführlichen Artikel beschäftigt sich die Zeit (Alina Fichter) mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag – und bezeichnet es als "süßen Sieg" für den Ex-ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender. Auf verfassungsblog.de befasst sich die Rechtsprofessorin Sophie-Charlotte Lenski mit dem Urteil und gibt im Zusammenhang mit der geforderten "Staatsferne" zu bedenken, dass es in Deutschland neben dem Parteienwettbewerb kein "kein gefestigtes gesellschaftliches Instrument" gebe, um eine Vertreterauswahl zu bewerkstelligen. Auch juwiss.de (Frederik Ferrau/Thomas Wierny) beschäftgt sich mit der Entscheidung.

LG Wiesbaden zu Ehrenmord: Heute berichtet auch die Welt (Hannelore Crolly) über das Urteil des Landgerichts Wiesbaden im Ehrenmordprozess und spricht von einem "Kulturbonus" für den Täter.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 27. März 2014: Fitschen vor Anklage – Türken dürfen wieder twittern – Publikum als Richter . In: Legal Tribune Online, 27.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11462/ (abgerufen am: 17.05.2024 )

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