Die juristische Presseschau vom 26. November 2015: BVerfG ver­han­delt über "Ton­fetzen" / Waf­fen­fund im Ter­r­o­ris­ten­pro­zess / Asyl­ver­mie­tung

26.11.2015

Justiz

OLG Düsseldorf –Waffenfund bei Marco G.: Der Prozess gegen den mutmaßlichen islamistischen Terroristen Marco G. ist unterbrochen worden, nachdem in dessen Zelle selbstgebaute Waffen gefunden worden waren. Bislang ist unklar, wozu diese eingesetzt werden sollten; ein Verfahren wegen versuchter Gefangenenbefreiung wurde eingeleitet. Zudem wurden die Sicherheitsvorkehrungen verschärft, unter anderem werden die Angeklagten nun mit Hubschraubern ins Gericht geflogen. Gegen den Inhaftierten läuft seit über einem Jahr ein Strafprozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Ihm wird vorgeworfen, im Dezember 2012  eine Bombe im Bonner Hauptbahnhof abgelegt zu haben. Zudem soll er mit drei weiteren Angeklagten geplant haben, Mitglieder der Partei Pro NRW zu erschießen. Es berichten spiegel.de (Jörg Diehl) und FAZ (Reiner Burger).

OLG München – NSU: spiegel.de (Gisela Friedrichsen) befasst sich mit der Rolle der Alt-Verteidiger Beate Zschäpes. Ihrer Einschätzung nach seien diese die einzigen, die Zschäpe ordnungsgemäß verteidigen könnten, weil sie seit Beginn der Hauptverhandlung vor zweieinhalb Jahren anwesend sind und den Prozess kennen. Sie zeigten sich zuletzt sogar besonders engagiert.

BGH zu Vermietung an Flüchtlinge: Vermietet der Erwerber eines Hausgrundstücks entgegen der in den Verhandlungen getätigten Aussagen nicht an Familien, sondern an Flüchtlinge, ist dies ein Grund für die Rückabwicklung des Vertrags. Dies entschied nun der BGH, wie lto.de berichtet. Die Käuferin hatte das Haus nach dem Kauf in eine Unterkunft für bis zu 30 Asylsuchende umgewandelt. Mit der im Nachbarhaus lebenden Verkläuferin war zuvor vereinbart worden, das verkaufte Elternhaus aufgeteilt in kleine Wohnungen an Familien mit Kindern zu vermieten.

ArbG Aachen zu Kündigungsgrund: Wie lto.de meldet, ist eine Auseinandersetzung zwischen dem Arbeitgeber und dem Ehemann der Arbeitnehmerin kein hinreichender Grund dafür, der Frau zu kündigen. Im konkreten Fall hatten sich der Arbeitgeber und der Ehemann der Arbeitnehmerin über einen in anderer Sache geschlossenen Werkvertrag zerstritten.

BFH zu Tierversorgungskosten: Kosten für die Betreuung eines Haustiers während der Urlaubszeit sind steuerlich absetzbar. Der Bundesfinanzhof sah Tätigkeiten wie Füttern, Fellpflege und Ausführen als "haushaltsnahe Dienstleistungen" an, wie die FAZ (Joachim Jahn) meldet.

BSG zur Apothekenwahl: Gesetzliche Krankenkassen dürfen Exklusivverträge mit Pharmaunternehmen schließen, was zur Folge hat, dass Krebspatienten in ihrer Apothekenwahl eingeschränkt sind. Aus Kostengründen sei dies zulässig, entschied das Bundessozialgericht nach einer Meldung der FAZ (Joachim Jahn).

BGH zu Transparenz in AGB: Wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Stromlieferungsvertrags auf eventuelle spätere Preisanpassungen hingewiesen, gebietet das Transparenzgebot nicht den Hinweis auf die Möglichkeit, solche gerichtlich überprüfen zu lassen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof, meldet lto.de.

OLG Hamm zu unentdecktem Hautkrebs: Das Oberlandesgericht Hamm hat einem Witwer ein Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,- Euro zugesprochen, weil die behandelnden Hausärzte eine Krebserkrankung nicht erkannt hatten. Die Patientin hatte sich eine verfärbte Hautstelle am Fuß durch einen Stoß erklärt. Nachdem die Ärzte eine – von der Patientin selbst entnommene – Gewebeprobe hatten untersuchen lassen, woraus sich nur Hinweise auf eine bakterielle Infektion ergaben, unterließen sie weitere Untersuchungen. Bei genauerer Untersuchung hätte die Krebserkrankung jedoch wahrscheinlich geheilt werden können, befand nun das Gericht. Dies meldet lawblog.de (Udo Vetter).

VG Berlin – Kopftuchverbot: Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, dass eine Lehrerin in Berlin Klage gegen das dort weiterhin bestehende Kopftuchverbot an öffentlichen Schulen eingereicht habe. Sie bezweifele, dass das in Berlin geltende sogenannte Neutralitätsgesetz, das jegliche religiöse Symbole oder Kleidungsstücke im Staatsdienst untersagt, mit dem neuen BVerfG-Urteil zum Kopftuchverbot vereinbar sei. Wegen unzulässiger Diskriminierung mache sie einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz geltend.

LG Saarbrücken zu sexuellem Missbrauch: Die Zeit (Daniel Müller) beschäftigt sich ausführlich mit dem Fall des geistig zurückgebliebenen Peter S., der vom Landgericht Saarbrücken im Februar 2003 zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde und noch immer in einem Wohnheim der forensischen Psychiatrie geschlossen untergebracht ist. Ihm wird die Vergewaltigung der kleinen Jungen Bernhard und Pascal vorgeworfen. Die Kinder sollen um die Jahrtausendwende im Umfeld der "Tosa-Klause" durch die Wirtin und verschiedene Gäste jahrelang systematisch missbraucht und Pascal schließlich getötet worden sein. Der spektakuläre Prozess gegen 13 Angeklagte endete allerdings damit, dass alle freigesprochen wurden – einziger Verurteilter ist Peter S., dessen Verfahren zuvor bereits abgetrennt und beendet worden war. Müller kritisiert, dass die beiden Urteile sich diametral widersprächen, weist auf diverse Ungereimtheiten im Verfahren gegen Peter S. hin und bezeichnet dessen Verurteilung als Fehlurteil.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. November 2015: BVerfG verhandelt über "Tonfetzen" / Waffenfund im Terroristenprozess / Asylvermietung . In: Legal Tribune Online, 26.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17661/ (abgerufen am: 07.05.2024 )

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