Die juristische Presseschau vom 26. August 2015: Streik­recht gerettet – Apple-Patent nichtig – Bier nicht "bekömm­lich"

26.08.2015

Justiz

BGH zu Apple-Patent: Der Bundesgerichtshof hat das Apple-Patent auf die Schiebe-Geste zum Entsperren des Bildschirms für nichtig erklärt, berichtet die FAZ (Joachim Jahn). Die grafische Darstellung eines Schiebereglers beruhe nicht auf erfinderischer Tätigkeit, sondern sei bereits zuvor beschrieben worden.

Patrick Bernau (FAZ) macht auf die Zunahme von Patentstreitigkeiten aufmerksam. Dafür sei der Patentschutz nicht da und es hindere die Verbreitung guter Ideen gerade kleiner Firmen, die sich zu sehr mit Patentstreitigkeiten befassen müssten. Auch Christof Kerkmann (Handelsblatt) kritisiert den geringen Nutzen vieler Patente. Die Rechtsstreite gäben jedoch rechtliche Anhaltspunkte für kleine Unternehmen, welche Lizenzforderungen berechtigt sein können.

BGH zu Absetzen von Prozesskosten: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kosten von Zivilprozessen nicht beim Finanzamt geltend gemacht werden können, meldet die FAZ (Joachim Jahn).

BAG zu Befristung: Rechtsanwalt Gregor Dornbusch befasst sich in der FAZ mit der Verlängerung von Arbeitsverhältnissen bei Erreichen des Rentenalters. Nach einem nun veröffentlichten Urteil des Bundesarbeitsgerichts sei die Vereinbarung einer befristeten Verlängerung erschwert worden. Der erforderliche sachliche Grund für die Befristung liege nur vor, wenn der Arbeitnehmer konkret rentenberechtigt sei oder die Verlängerung ausschließlich oder überwiegend aus sozialen Gründen vereinbart werde.

BFH zur Steuerdatenspeicherung: Von dem Urteil des Bundesfinanzhofes, nach dem Steuerdaten nach Abschluss der Betriebsprüfung nur noch in den Diensträumen der Finanzverwaltung gespeichert werden dürfen, berichtet nun auch die FAZ (Joachim Jahn).

LG Ravensburg zu "bekömmlich": Bier darf mit dem Begriff "bekömmlich" nicht beworben werden, entschied das Landgericht Ravensburg im Anschluss an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Rechtsanwalt Christian Robertz meint auf lto.de, dass diese Rechtsprechung dem Bild des "mündigen Verbrauchers" nicht gerecht werde. Auch die FAZ (Joachim Jahn) beschreibt das Urteil und die zugrundeliegende unionsrechtliche Regelung. Laut Handelsblatt (Georg Weishaupt) will die Brauerei Rechtsmittel einlegen.

LG Trier zu Parteimitgliedschaft: Das Landgericht Trier hat entschieden, dass kein Recht darauf besteht, von einer Partei aufgenommen zu werden, meldet lawblog.de (Udo Vetter). Aus dem Grundrecht der Parteien- und Vereinigungsfreiheit ergebe sich vielmehr das Recht einer Partei einen Bürger nicht aufzunehmen.

FG RP zu elektronischer Steuererklärung: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass jeder, der mehr als 410 Euro aus selbstständiger Arbeit erziele eine elektronische Steuererklärung abzugeben habe. Absolute Geheimhaltung von Daten sei ohnehin nicht zu garantieren. Das meldet die FAZ (Joachim Jahn).

Zuckerkartell: lto.de schreibt zu der Klagewelle, die am "Zuckerkartell" beteiligte Unternehmen überrollt. Es zeige sich eine Veränderung im Umgang mit Kartellsündern in Deutschland. Die frühere Bedeutung der Bußgelder würde von Schadensersatzforderungen verdrängt, die sie mittlerweile um ein Vielfaches übersteigen.

StA Frankfurt – vermuteter Anschlag: Es mehren sich Zweifel, ob der in Untersuchungshaft sitzende Halid D. mit seiner Frau tatsächlich einen Anschlag auf das Radrennen in Frankfurt plante, schreibt die SZ (Lena Kampf). Die gefundene "Rohrbombe" sei laut Sachverständigem eher der Nachbau eines Böllers und könnte eine vergleichsweise harmlose Erklärung haben. Das Wasserstoffperoxid sei zur Schimmelbekämpfung im Keller verwendet worden, wie ein Sachverständiger bestätigte.

Kita-Plätze: Das Handelsblatt (Stefani Hergert) befasst sich mit der trotz des seit 2013 bestehenden Rechtsanspruchs geringen Zahl an Klagen auf Kita-Plätze – bisher deutschlandweit etwa 900. Der Gang zu Gericht sei eine hohe Hürde. Bei doch eingereichten Klagen werde allerdings häufig schnell ein Platz gefunden und so ein Urteil vermieden. In einem weiteren Beitrag fasst das Handelsblatt (Stefani Hergert) die wichtigsten bereits ergangenen Urteile zusammen. Am heutigen Mittwoch entscheidet das Oberlandesgericht Dresden über den Ersatz von Verdienstausfall für Mütter, die mangels Kita-Platz nicht arbeiteten.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. August 2015: Streikrecht gerettet – Apple-Patent nichtig – Bier nicht "bekömmlich" . In: Legal Tribune Online, 26.08.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16705/ (abgerufen am: 05.05.2024 )

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