Die juristische Presseschau vom 26. August 2014: Fall Hoeneß und Steuergeheimnis – BayernLB und Verfahrenseinstellung – Kein Visum für Nebenkläger

26.08.2014

Justiz

LG München – BayernLB und Verfahrenseinstellung: Das Verfahren gegen einige der vor dem Landgericht München angeklagten Ex-Manager der BayernLB wegen des umstrittenen Kaufs der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria ist am gestrigen Montag nun doch nicht eingestellt worden. Der SZ (Stephan Radomsky) zufolge bremste die Staatsanwaltschaft die Einstellung gegen Geldauflagen aus. Es seien "Formulierungen im Text des Einstellungsbeschlusses umstritten" – an diesem Dienstag aber könne laut Staatsanwaltschaft feststehen, ob sie den Beschluss nun doch mitträgt. Ihre Zustimmung sei erforderlich, um das Verfahren nach § 153a Strafprozessordnung einzustellen. Auch das Handelsblatt (Kerstin Leitel) und die FAZ (Henning Peitsmeier) berichten.

Joachim Jahn (FAZ) kritisiert, die voraussichtlich 5.000 Euro, mit denen einige Landesbanker nun davon kommen könnten, seien "lachhaft niedrig". Wenn das Vorgehen der Angeklagten nicht strafbar war, müsse das Gericht "den Mumm aufbringen", die Angeklagten freizusprechen. Schließlich stört sich Jahn daran, dass die Bemessung der Geldauflage gesetzlich nicht geregelt ist: "Gefeilscht wird vielmehr getreu einer vagen Formel, in der die Vermögensverhältnisse des Beschuldigten und die Rest-Wahrscheinlichkeit seiner Verurteilung multipliziert werden."

BGH – kein Visum für Nebenkläger: Laut taz (Christian Jakob) wird der Nebenkläger im Revisionsverfahren um den Fall Oury Jalloh vor dem Bundesgerichtshof nicht nach Deutschland einreisen dürfen. Jalloh war 2005 gefesselt in einer Polizeizelle in Dessau ums Leben gekommen, nachdem dort ein Feuer ausgebrochen war. Sein Bruder Saliou Diallo will vor dem BGH als Nebenkläger auftreten, wo die Verurteilung eines ehemaligen Gruppenleiters der Polizei wegen fahrlässiger Tötung geprüft wird. Die deutsche Botschaft in Guinea habe Diallo jedoch kein Visum erteilt, weil seine Anwesenheit "nicht erforderlich", seine Absicht auszureisen, "nicht feststellbar" seien.

StA Berlin – Verfahrenseinstellung gegen Polizisten: Die taz (Sebastian Heiser) berichtet über die Einstellung eines Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Berlin gegen mehrere Polizisten. Sie hätten im Verdacht der Freiheitsberaubung gestanden, weil sie eine Frau nach Erteilung eines Platzverweises weggetragen und im Auto festgehalten hätten. Nach Ansicht der StA habe es aber an der subjektiven Komponente der Freiheitsberaubung gefehlt: Die Beamten seien von der Rechtmäßigkeit ihres Handelns überzeugt gewesen. Der Fall zeige, dass die Justiz mit zweierlei Maß messe, schreibt die taz, weil "je nach Art des Täters" ein Gesetz "mal in diese Richtung und mal in die andere" gebogen werde.

LG Stade – 19-Jähriger soll Schwester getötet haben: Vor der Jugendkammer des Landgerichts Stade muss sich seit Montag ein Mann wegen Totschlags verantworten. Er soll seine elfjährige Schwester erdrosselt haben. Beamte hatten das Mädchen in einem Müllsack verpackt auf dem Grundstück der Eltern entdeckt, nachdem der Vater des Mädchens dieses als vermisst gemeldet hatte. Der Mann war zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt. Spiegel.de meldet, seine Verteidigerin habe beantragt, eine frühere Vernehmung des Angeklagten nicht zu verwerten, weil ihm – so die Verteidigerin – ein Beamter eine Falle gestellt hatte.

LG Essen – RWE verklagt Bund und Hessen: Wie lto.de meldet, hat der Energiekonzern RWE am Montag beim Landgericht Essen Klage gegen den Bund und das Land Hessen wegen rechtswidriger Stilllegung der Reaktorblöcke des Atomkraftwerks Biblis eingereicht. RWE war vor der Stilllegung nicht angehört worden, was zuletzt das Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig eingestuft hatte; der Konzern begehre etwa 200 Millionen Euro Schadensersatz.

StA Kiel – Bildungsministerin unter Betrugsverdacht: Wie zeit.de meldet, hat die Staatsanwaltschaft Kiel ein Ermittlungsverfahren gegen die Bildungsministerin Schleswig-Holsteins, Waltraud Wende (parteilos), eingeleitet. Die StA verdächtige sie und den Flensburger Universitätskanzler der Bestechung, der Bestechlichkeit und des Betruges. Wende soll sich die Zusage gesichert haben, nach ihrer Zeit in der Politik wieder als Professorin der Universität Flensburg arbeiten zu können. Im Gegenzug soll sie dem Senat der Hochschule den Universitätskanzler zur Wiederwahl vorgeschlagen haben.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. August 2014: Fall Hoeneß und Steuergeheimnis – BayernLB und Verfahrenseinstellung – Kein Visum für Nebenkläger . In: Legal Tribune Online, 26.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12992/ (abgerufen am: 04.05.2024 )

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